Grundstückspreise in Naunhof 2023

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Die Grundstückspreise in Naunhof liegen in mittlerer Lage bei 320 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 407 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 243 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
243€/m2
270€/m2
297€/m2
Mittlere Lage
288€/m2
320€/m2
352€/m2
Gute Lage
333€/m2
370€/m2
407€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Naunhof nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 342 € 406 € 469 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 305 € 361 € 418 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 278 € 329 € 381 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 253 € 300 € 347 €

Grundstückspreise in Naunhof unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Naunhof ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 221 € 262 € 303 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 270 € 320 € 370 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 324 € 384 € 444 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Naunhof nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 10 € 16 €
Bauerwarungsland 44 € 68 € 92 €
Ungeordnetes Rohbauland 102 € 140 € 179 €
Geordnetes Rohbauland 192 € 204 € 217 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Naunhof im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 103 € 122 € 141 €
2002 102 € 120 € 139 €
2003 109 € 129 € 149 €
2004 135 € 160 € 185 €
2005 140 € 166 € 192 €
2006 157 € 186 € 215 €
2007 166 € 197 € 228 €
2008 182 € 215 € 249 €
2009 171 € 203 € 235 €
2010 165 € 196 € 226 €
2011 175 € 208 € 241 €
2012 173 € 206 € 238 €
2013 174 € 207 € 239 €
2014 182 € 216 € 249 €
2015 188 € 222 € 257 €
2016 195 € 231 € 267 €
2017 212 € 251 € 291 €
2018 237 € 281 € 325 €
2019 256 € 303 € 351 €
2020 257 € 305 € 352 €
2021 269 € 319 € 369 €
2022 278 € 330 € 382 €
2023 270 € 320 € 370 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Naunhof

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Naunhof ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Naunhof

Der Bodenwert in Naunhof liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 370 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 37%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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