Grundstückspreise in Taucha 2023

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Die Grundstückspreise in Taucha liegen in mittlerer Lage bei 182 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 229 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 147 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
147€/m2
164€/m2
180€/m2
Mittlere Lage
163€/m2
182€/m2
200€/m2
Gute Lage
188€/m2
209€/m2
229€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Taucha nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 208 € 231 € 265 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 185 € 205 € 236 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 168 € 187 € 215 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 154 € 171 € 196 €

Grundstückspreise in Taucha unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Taucha ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 134 € 149 € 171 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 164 € 182 € 209 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 196 € 218 € 250 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Taucha nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 6 € 9 €
Bauerwarungsland 25 € 39 € 52 €
Ungeordnetes Rohbauland 58 € 80 € 101 €
Geordnetes Rohbauland 109 € 116 € 123 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Taucha im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 62 € 69 € 79 €
2002 61 € 68 € 78 €
2003 66 € 73 € 84 €
2004 82 € 91 € 104 €
2005 85 € 94 € 108 €
2006 95 € 105 € 121 €
2007 101 € 112 € 129 €
2008 110 € 122 € 141 €
2009 104 € 115 € 132 €
2010 100 € 111 € 128 €
2011 106 € 118 € 136 €
2012 105 € 117 € 134 €
2013 106 € 117 € 135 €
2014 110 € 122 € 141 €
2015 114 € 126 € 145 €
2016 118 € 131 € 151 €
2017 129 € 143 € 164 €
2018 144 € 159 € 183 €
2019 155 € 172 € 198 €
2020 156 € 173 € 199 €
2021 163 € 181 € 208 €
2022 169 € 188 € 215 €
2023 164 € 182 € 209 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Taucha

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Taucha ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Taucha

Der Bodenwert in Taucha liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 209 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 27%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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