Grundstückspreise in Neustadt an der Donau 2023

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Die Grundstückspreise in Neustadt an der Donau liegen in mittlerer Lage bei 520 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 660 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 441 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
441€/m2
490€/m2
539€/m2
Mittlere Lage
468€/m2
520€/m2
572€/m2
Gute Lage
540€/m2
600€/m2
660€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Neustadt an der Donau nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 622 € 660 € 762 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 553 € 587 € 677 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 504 € 535 € 618 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 460 € 488 € 564 €

Grundstückspreise in Neustadt an der Donau unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Neustadt an der Donau ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 401 € 426 € 491 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 490 € 520 € 600 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 588 € 624 € 720 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Neustadt an der Donau nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 8 € 17 € 26 €
Bauerwarungsland 72 € 111 € 150 €
Ungeordnetes Rohbauland 166 € 228 € 291 €
Geordnetes Rohbauland 312 € 332 € 353 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Neustadt an der Donau im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 187 € 198 € 229 €
2002 185 € 196 € 226 €
2003 198 € 210 € 242 €
2004 245 € 261 € 301 €
2005 254 € 270 € 311 €
2006 285 € 302 € 349 €
2007 302 € 321 € 370 €
2008 330 € 350 € 404 €
2009 311 € 330 € 381 €
2010 300 € 318 € 367 €
2011 319 € 338 € 390 €
2012 315 € 334 € 386 €
2013 317 € 336 € 388 €
2014 330 € 351 € 405 €
2015 341 € 362 € 418 €
2016 354 € 376 € 434 €
2017 385 € 409 € 472 €
2018 430 € 457 € 527 €
2019 465 € 493 € 569 €
2020 467 € 495 € 572 €
2021 489 € 519 € 599 €
2022 506 € 537 € 619 €
2023 490 € 520 € 600 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Neustadt an der Donau

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Neustadt an der Donau ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Neustadt an der Donau

Der Bodenwert in Neustadt an der Donau liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 600 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 22%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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