Grundstückspreise in Abensberg 2023

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Die Grundstückspreise in Abensberg liegen in mittlerer Lage bei 500 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 572 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 432 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
432€/m2
480€/m2
528€/m2
Mittlere Lage
450€/m2
500€/m2
550€/m2
Gute Lage
468€/m2
520€/m2
572€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Abensberg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 609 € 635 € 660 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 542 € 565 € 587 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 494 € 515 € 535 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 451 € 470 € 488 €

Grundstückspreise in Abensberg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Abensberg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 393 € 410 € 426 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 480 € 500 € 520 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 576 € 600 € 624 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Abensberg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 8 € 16 € 25 €
Bauerwarungsland 70 € 107 € 145 €
Ungeordnetes Rohbauland 160 € 220 € 280 €
Geordnetes Rohbauland 300 € 320 € 340 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Abensberg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 183 € 191 € 198 €
2002 181 € 188 € 196 €
2003 194 € 202 € 210 €
2004 240 € 250 € 261 €
2005 249 € 259 € 270 €
2006 279 € 290 € 302 €
2007 296 € 308 € 321 €
2008 323 € 337 € 350 €
2009 305 € 318 € 330 €
2010 294 € 306 € 318 €
2011 312 € 325 € 338 €
2012 309 € 322 € 334 €
2013 310 € 323 € 336 €
2014 324 € 337 € 351 €
2015 334 € 348 € 362 €
2016 347 € 362 € 376 €
2017 377 € 393 € 409 €
2018 421 € 439 € 457 €
2019 455 € 474 € 493 €
2020 457 € 476 € 495 €
2021 479 € 499 € 519 €
2022 495 € 516 € 537 €
2023 480 € 500 € 520 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Abensberg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Abensberg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Abensberg

Der Bodenwert in Abensberg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 520 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 8%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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