Grundstückspreise in Oschatz 2023

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Die Grundstückspreise in Oschatz liegen in mittlerer Lage bei 55 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 71 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 40 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
40€/m2
45€/m2
49€/m2
Mittlere Lage
49€/m2
55€/m2
60€/m2
Gute Lage
58€/m2
65€/m2
71€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Oschatz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 57 € 69 € 82 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 50 € 62 € 73 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 46 € 56 € 66 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 42 € 51 € 61 €

Grundstückspreise in Oschatz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Oschatz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 36 € 45 € 53 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 45 € 55 € 65 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 54 € 66 € 78 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Oschatz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 7 € 11 € 15 €
Ungeordnetes Rohbauland 17 € 24 € 30 €
Geordnetes Rohbauland 33 € 35 € 37 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Oschatz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 17 € 21 € 24 €
2002 17 € 20 € 24 €
2003 18 € 22 € 26 €
2004 22 € 27 € 32 €
2005 23 € 28 € 33 €
2006 26 € 32 € 37 €
2007 27 € 33 € 40 €
2008 30 € 37 € 43 €
2009 28 € 34 € 41 €
2010 27 € 33 € 39 €
2011 29 € 35 € 42 €
2012 28 € 35 € 41 €
2013 29 € 35 € 42 €
2014 30 € 37 € 43 €
2015 31 € 38 € 45 €
2016 32 € 39 € 47 €
2017 35 € 43 € 51 €
2018 39 € 48 € 57 €
2019 42 € 52 € 61 €
2020 42 € 52 € 61 €
2021 44 € 54 € 64 €
2022 46 € 56 € 67 €
2023 45 € 55 € 65 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Oschatz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Oschatz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Oschatz

Der Bodenwert in Oschatz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 65 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 44%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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