Grundstückspreise in Leisnig 2023

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Die Grundstückspreise in Leisnig liegen in mittlerer Lage bei 44 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 75 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 22 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
22€/m2
25€/m2
27€/m2
Mittlere Lage
39€/m2
44€/m2
48€/m2
Gute Lage
62€/m2
69€/m2
75€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Leisnig nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 31 € 55 € 87 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 28 € 49 € 77 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 25 € 45 € 71 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 23 € 41 € 64 €

Grundstückspreise in Leisnig unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Leisnig ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 20 € 36 € 56 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 25 € 44 € 69 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 30 € 52 € 82 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Leisnig nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 6 € 9 € 12 €
Ungeordnetes Rohbauland 14 € 19 € 24 €
Geordnetes Rohbauland 26 € 28 € 29 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Leisnig im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 9 € 16 € 26 €
2002 9 € 16 € 26 €
2003 10 € 17 € 27 €
2004 12 € 22 € 34 €
2005 12 € 22 € 35 €
2006 14 € 25 € 40 €
2007 15 € 27 € 42 €
2008 16 € 29 € 46 €
2009 15 € 27 € 43 €
2010 15 € 26 € 42 €
2011 16 € 28 € 44 €
2012 16 € 28 € 44 €
2013 16 € 28 € 44 €
2014 16 € 29 € 46 €
2015 17 € 30 € 48 €
2016 18 € 31 € 49 €
2017 19 € 34 € 54 €
2018 21 € 38 € 60 €
2019 23 € 41 € 65 €
2020 23 € 41 € 65 €
2021 24 € 43 € 68 €
2022 25 € 45 € 71 €
2023 25 € 44 € 69 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Leisnig

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Leisnig ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Leisnig

Der Bodenwert in Leisnig liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 69 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 175%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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