Grundstückspreise in Otterndorf 2023

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Die Grundstückspreise in Otterndorf liegen in mittlerer Lage bei 80 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 105 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 68 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
68€/m2
76€/m2
83€/m2
Mittlere Lage
72€/m2
80€/m2
88€/m2
Gute Lage
86€/m2
96€/m2
105€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Otterndorf nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 96 € 101 € 121 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 85 € 90 € 108 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 78 € 82 € 98 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 71 € 75 € 90 €

Grundstückspreise in Otterndorf unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Otterndorf ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 62 € 65 € 78 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 76 € 80 € 96 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 91 € 96 € 115 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Otterndorf nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 4 €
Bauerwarungsland 11 € 17 € 23 €
Ungeordnetes Rohbauland 25 € 35 € 44 €
Geordnetes Rohbauland 48 € 51 € 54 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Otterndorf im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 29 € 30 € 36 €
2002 28 € 30 € 36 €
2003 30 € 32 € 38 €
2004 38 € 40 € 48 €
2005 39 € 41 € 49 €
2006 44 € 46 € 55 €
2007 46 € 49 € 59 €
2008 51 € 53 € 64 €
2009 48 € 50 € 61 €
2010 46 € 49 € 58 €
2011 49 € 52 € 62 €
2012 48 € 51 € 61 €
2013 49 € 51 € 62 €
2014 51 € 54 € 64 €
2015 52 € 55 € 66 €
2016 55 € 57 € 69 €
2017 59 € 62 € 75 €
2018 66 € 70 € 84 €
2019 72 € 75 € 91 €
2020 72 € 76 € 91 €
2021 75 € 79 € 95 €
2022 78 € 82 € 99 €
2023 76 € 80 € 96 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Otterndorf

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Otterndorf ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Otterndorf

Der Bodenwert in Otterndorf liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 96 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 26%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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