Grundstückspreise in Perl 2023

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Die Grundstückspreise in Perl liegen in mittlerer Lage bei 220 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 269 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 175 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
175€/m2
195€/m2
214€/m2
Mittlere Lage
198€/m2
220€/m2
242€/m2
Gute Lage
220€/m2
245€/m2
269€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Perl nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 247 € 279 € 311 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 220 € 248 € 276 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 200 € 226 € 252 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 183 € 206 € 230 €

Grundstückspreise in Perl unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Perl ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 159 € 180 € 200 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 195 € 220 € 245 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 234 € 264 € 294 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Perl nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 11 €
Bauerwarungsland 30 € 47 € 63 €
Ungeordnetes Rohbauland 70 € 96 € 123 €
Geordnetes Rohbauland 132 € 140 € 149 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Perl im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 74 € 84 € 93 €
2002 73 € 83 € 92 €
2003 78 € 88 € 99 €
2004 97 € 110 € 122 €
2005 101 € 114 € 127 €
2006 113 € 128 € 142 €
2007 120 € 135 € 151 €
2008 131 € 148 € 165 €
2009 124 € 139 € 155 €
2010 119 € 134 € 150 €
2011 127 € 143 € 159 €
2012 125 € 141 € 157 €
2013 126 € 142 € 158 €
2014 131 € 148 € 165 €
2015 135 € 153 € 170 €
2016 141 € 159 € 177 €
2017 153 € 173 € 192 €
2018 171 € 193 € 215 €
2019 185 € 208 € 232 €
2020 185 € 209 € 233 €
2021 194 € 219 € 244 €
2022 201 € 227 € 253 €
2023 195 € 220 € 245 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Perl

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Perl ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Perl

Der Bodenwert in Perl liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 245 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 25%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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