Grundstückspreise in Pößneck 2023

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Die Grundstückspreise in Pößneck liegen in mittlerer Lage bei 50 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 71 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 37 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
37€/m2
42€/m2
46€/m2
Mittlere Lage
45€/m2
50€/m2
55€/m2
Gute Lage
58€/m2
65€/m2
71€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Pößneck nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 53 € 63 € 82 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 47 € 56 € 73 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 43 € 51 € 66 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 39 € 47 € 61 €

Grundstückspreise in Pößneck unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Pößneck ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 34 € 41 € 53 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 42 € 50 € 65 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 50 € 60 € 78 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Pößneck nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 7 € 10 € 14 €
Ungeordnetes Rohbauland 16 € 22 € 28 €
Geordnetes Rohbauland 30 € 32 € 34 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Pößneck im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 16 € 19 € 24 €
2002 15 € 18 € 24 €
2003 16 € 20 € 26 €
2004 21 € 25 € 32 €
2005 21 € 25 € 33 €
2006 24 € 29 € 37 €
2007 25 € 30 € 40 €
2008 28 € 33 € 43 €
2009 26 € 31 € 41 €
2010 25 € 30 € 39 €
2011 27 € 32 € 42 €
2012 27 € 32 € 41 €
2013 27 € 32 € 42 €
2014 28 € 33 € 43 €
2015 29 € 34 € 45 €
2016 30 € 36 € 47 €
2017 33 € 39 € 51 €
2018 36 € 43 € 57 €
2019 39 € 47 € 61 €
2020 40 € 47 € 61 €
2021 41 € 49 € 64 €
2022 43 € 51 € 67 €
2023 42 € 50 € 65 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Pößneck

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Pößneck ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Pößneck

Der Bodenwert in Pößneck liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 65 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 54%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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