Grundstückspreise in Unterwellenborn 2023

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Die Grundstückspreise in Unterwellenborn liegen in mittlerer Lage bei 48 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 71 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 25 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
25€/m2
28€/m2
30€/m2
Mittlere Lage
43€/m2
48€/m2
52€/m2
Gute Lage
58€/m2
65€/m2
71€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Unterwellenborn nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 35 € 60 € 82 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 31 € 54 € 73 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 28 € 49 € 66 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 26 € 45 € 61 €

Grundstückspreise in Unterwellenborn unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Unterwellenborn ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 22 € 39 € 53 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 28 € 48 € 65 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 33 € 57 € 78 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Unterwellenborn nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 6 € 10 € 13 €
Ungeordnetes Rohbauland 15 € 21 € 26 €
Geordnetes Rohbauland 28 € 30 € 32 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Unterwellenborn im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 10 € 18 € 24 €
2002 10 € 18 € 24 €
2003 11 € 19 € 26 €
2004 14 € 24 € 32 €
2005 14 € 24 € 33 €
2006 16 € 27 € 37 €
2007 17 € 29 € 40 €
2008 18 € 32 € 43 €
2009 17 € 30 € 41 €
2010 17 € 29 € 39 €
2011 18 € 31 € 42 €
2012 18 € 30 € 41 €
2013 18 € 31 € 42 €
2014 18 € 32 € 43 €
2015 19 € 33 € 45 €
2016 20 € 34 € 47 €
2017 22 € 37 € 51 €
2018 24 € 42 € 57 €
2019 26 € 45 € 61 €
2020 26 € 45 € 61 €
2021 27 € 47 € 64 €
2022 28 € 49 € 67 €
2023 28 € 48 € 65 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Unterwellenborn

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Unterwellenborn ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Unterwellenborn

Der Bodenwert in Unterwellenborn liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 65 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 132%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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