Grundstückspreise in Pulsnitz 2023

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Die Grundstückspreise in Pulsnitz liegen in mittlerer Lage bei 64 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 74 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 55 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
55€/m2
62€/m2
68€/m2
Mittlere Lage
57€/m2
64€/m2
70€/m2
Gute Lage
61€/m2
68€/m2
74€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Pulsnitz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 78 € 81 € 86 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 70 € 72 € 76 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 63 € 65 € 70 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 58 € 60 € 63 €

Grundstückspreise in Pulsnitz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Pulsnitz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 50 € 52 € 55 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 62 € 64 € 68 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 74 € 76 € 81 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Pulsnitz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 3 €
Bauerwarungsland 8 € 13 € 18 €
Ungeordnetes Rohbauland 20 € 28 € 35 €
Geordnetes Rohbauland 38 € 40 € 43 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Pulsnitz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 23 € 24 € 26 €
2002 23 € 24 € 25 €
2003 25 € 25 € 27 €
2004 31 € 32 € 34 €
2005 32 € 33 € 35 €
2006 36 € 37 € 39 €
2007 38 € 39 € 41 €
2008 41 € 43 € 45 €
2009 39 € 40 € 43 €
2010 38 € 39 € 41 €
2011 40 € 41 € 44 €
2012 39 € 41 € 43 €
2013 40 € 41 € 43 €
2014 41 € 43 € 45 €
2015 43 € 44 € 47 €
2016 44 € 46 € 49 €
2017 48 € 50 € 53 €
2018 54 € 56 € 59 €
2019 58 € 60 € 64 €
2020 59 € 61 € 64 €
2021 61 € 63 € 67 €
2022 64 € 66 € 70 €
2023 62 € 64 € 68 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Pulsnitz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Pulsnitz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Pulsnitz

Der Bodenwert in Pulsnitz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 68 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 9%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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