Grundstückspreise in Ottendorf-Okrilla 2023

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Die Grundstückspreise in Ottendorf-Okrilla liegen in mittlerer Lage bei 108 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 162 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 63 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
63€/m2
71€/m2
78€/m2
Mittlere Lage
97€/m2
108€/m2
118€/m2
Gute Lage
133€/m2
148€/m2
162€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Ottendorf-Okrilla nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 90 € 137 € 187 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 80 € 122 € 167 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 73 € 111 € 152 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 66 € 101 € 139 €

Grundstückspreise in Ottendorf-Okrilla unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Ottendorf-Okrilla ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 58 € 88 € 121 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 71 € 108 € 148 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 85 € 129 € 177 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Ottendorf-Okrilla nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 15 € 23 € 31 €
Ungeordnetes Rohbauland 34 € 47 € 60 €
Geordnetes Rohbauland 64 € 69 € 73 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Ottendorf-Okrilla im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 27 € 41 € 56 €
2002 26 € 40 € 55 €
2003 28 € 43 € 59 €
2004 35 € 54 € 74 €
2005 36 € 56 € 76 €
2006 41 € 62 € 86 €
2007 43 € 66 € 91 €
2008 47 € 72 € 99 €
2009 45 € 68 € 94 €
2010 43 € 66 € 90 €
2011 46 € 70 € 96 €
2012 45 € 69 € 95 €
2013 45 € 69 € 95 €
2014 47 € 72 € 99 €
2015 49 € 75 € 103 €
2016 51 € 78 € 107 €
2017 55 € 85 € 116 €
2018 62 € 94 € 130 €
2019 67 € 102 € 140 €
2020 67 € 102 € 141 €
2021 70 € 107 € 147 €
2022 73 € 111 € 152 €
2023 71 € 108 € 148 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Ottendorf-Okrilla

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Ottendorf-Okrilla ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Ottendorf-Okrilla

Der Bodenwert in Ottendorf-Okrilla liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 148 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 108%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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