Grundstückspreise in Quakenbrück 2023

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Die Grundstückspreise in Quakenbrück liegen in mittlerer Lage bei 110 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 132 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 765 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
765€/m2
850€/m2
935€/m2
Mittlere Lage
99€/m2
110€/m2
121€/m2
Gute Lage
108€/m2
120€/m2
132€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Quakenbrück nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1079 € 139 € 152 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 960 € 124 € 135 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 875 € 113 € 123 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 799 € 103 € 112 €

Grundstückspreise in Quakenbrück unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Quakenbrück ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 697 € 90 € 98 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 850 € 110 € 120 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1020 € 132 € 144 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Quakenbrück nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 15 € 23 € 31 €
Ungeordnetes Rohbauland 35 € 48 € 61 €
Geordnetes Rohbauland 66 € 70 € 74 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Quakenbrück im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 325 € 42 € 45 €
2002 321 € 41 € 45 €
2003 343 € 44 € 48 €
2004 426 € 55 € 60 €
2005 441 € 57 € 62 €
2006 494 € 64 € 69 €
2007 524 € 67 € 74 €
2008 573 € 74 € 80 €
2009 540 € 69 € 76 €
2010 521 € 67 € 73 €
2011 553 € 71 € 78 €
2012 547 € 70 € 77 €
2013 549 € 71 € 77 €
2014 573 € 74 € 81 €
2015 592 € 76 € 83 €
2016 615 € 79 € 86 €
2017 669 € 86 € 94 €
2018 747 € 96 € 105 €
2019 806 € 104 € 113 €
2020 810 € 104 € 114 €
2021 849 € 109 € 119 €
2022 878 € 113 € 123 €
2023 850 € 110 € 120 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Quakenbrück

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Quakenbrück ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Quakenbrück

Der Bodenwert in Quakenbrück liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 120 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um -85%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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