Grundstückspreise in Quickborn 2023

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Die Grundstückspreise in Quickborn liegen in mittlerer Lage bei 425 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 467 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 315 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
315€/m2
350€/m2
385€/m2
Mittlere Lage
382€/m2
425€/m2
467€/m2
Gute Lage
382€/m2
425€/m2
467€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Quickborn nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 444 € 539 € 539 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 395 € 480 € 480 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 360 € 437 € 437 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 329 € 399 € 399 €

Grundstückspreise in Quickborn unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Quickborn ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 287 € 348 € 348 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 350 € 425 € 425 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 420 € 510 € 510 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Quickborn nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 14 € 21 €
Bauerwarungsland 59 € 91 € 123 €
Ungeordnetes Rohbauland 136 € 187 € 238 €
Geordnetes Rohbauland 255 € 272 € 289 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Quickborn im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 133 € 162 € 162 €
2002 132 € 160 € 160 €
2003 141 € 171 € 171 €
2004 175 € 213 € 213 €
2005 181 € 220 € 220 €
2006 203 € 247 € 247 €
2007 216 € 262 € 262 €
2008 236 € 286 € 286 €
2009 222 € 270 € 270 €
2010 214 € 260 € 260 €
2011 228 € 276 € 276 €
2012 225 € 273 € 273 €
2013 226 € 274 € 274 €
2014 236 € 286 € 286 €
2015 243 € 296 € 296 €
2016 253 € 307 € 307 €
2017 275 € 334 € 334 €
2018 307 € 373 € 373 €
2019 332 € 403 € 403 €
2020 333 € 405 € 405 €
2021 349 € 424 € 424 €
2022 361 € 439 € 439 €
2023 350 € 425 € 425 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Quickborn

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Quickborn ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Quickborn

Der Bodenwert in Quickborn liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 425 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 21%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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