Grundstückspreise in Schwaig 2023

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Die Grundstückspreise in Schwaig liegen in mittlerer Lage bei 940 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1155 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 828 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
828€/m2
920€/m2
1.012€/m2
Mittlere Lage
846€/m2
940€/m2
1.034€/m2
Gute Lage
945€/m2
1.050€/m2
1.155€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Schwaig nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1168 € 1193 € 1333 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1039 € 1062 € 1186 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 947 € 968 € 1081 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 864 € 883 € 987 €

Grundstückspreise in Schwaig unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Schwaig ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 754 € 770 € 861 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 920 € 940 € 1050 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1104 € 1128 € 1260 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Schwaig nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 15 € 31 € 47 €
Bauerwarungsland 131 € 202 € 272 €
Ungeordnetes Rohbauland 300 € 413 € 526 €
Geordnetes Rohbauland 564 € 601 € 639 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Schwaig im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 351 € 359 € 401 €
2002 347 € 355 € 396 €
2003 371 € 379 € 424 €
2004 461 € 471 € 527 €
2005 478 € 488 € 545 €
2006 535 € 546 € 611 €
2007 567 € 580 € 648 €
2008 620 € 634 € 708 €
2009 585 € 597 € 667 €
2010 564 € 576 € 643 €
2011 599 € 612 € 684 €
2012 592 € 605 € 676 €
2013 595 € 608 € 679 €
2014 621 € 634 € 708 €
2015 640 € 654 € 731 €
2016 666 € 680 € 760 €
2017 724 € 739 € 826 €
2018 808 € 826 € 923 €
2019 873 € 892 € 996 €
2020 877 € 896 € 1001 €
2021 919 € 939 € 1049 €
2022 950 € 971 € 1084 €
2023 920 € 940 € 1050 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Schwaig

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Schwaig ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Schwaig

Der Bodenwert in Schwaig liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1050 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 14%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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