Grundstückspreise in Schwaikheim 2023

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Die Grundstückspreise in Schwaikheim liegen in mittlerer Lage bei 770 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 946 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 576 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
576€/m2
640€/m2
704€/m2
Mittlere Lage
693€/m2
770€/m2
847€/m2
Gute Lage
774€/m2
860€/m2
946€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Schwaikheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 812 € 977 € 1092 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 723 € 870 € 971 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 659 € 793 € 885 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 601 € 723 € 808 €

Grundstückspreise in Schwaikheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Schwaikheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 524 € 631 € 705 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 640 € 770 € 860 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 768 € 924 € 1032 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Schwaikheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 25 € 38 €
Bauerwarungsland 107 € 165 € 223 €
Ungeordnetes Rohbauland 246 € 338 € 431 €
Geordnetes Rohbauland 462 € 492 € 523 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Schwaikheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 244 € 294 € 328 €
2002 241 € 290 € 324 €
2003 258 € 311 € 347 €
2004 321 € 386 € 431 €
2005 332 € 400 € 447 €
2006 372 € 448 € 500 €
2007 395 € 475 € 530 €
2008 431 € 519 € 580 €
2009 407 € 489 € 547 €
2010 392 € 472 € 527 €
2011 417 € 501 € 560 €
2012 412 € 496 € 553 €
2013 414 € 498 € 556 €
2014 432 € 519 € 580 €
2015 445 € 536 € 599 €
2016 463 € 557 € 622 €
2017 503 € 606 € 676 €
2018 562 € 676 € 756 €
2019 607 € 730 € 816 €
2020 610 € 734 € 820 €
2021 639 € 769 € 859 €
2022 661 € 795 € 888 €
2023 640 € 770 € 860 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Schwaikheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Schwaikheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Schwaikheim

Der Bodenwert in Schwaikheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 860 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 34%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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