Grundstückspreise in Steinen 2023

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Die Grundstückspreise in Steinen liegen in mittlerer Lage bei 450 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 649 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 360 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
360€/m2
400€/m2
440€/m2
Mittlere Lage
405€/m2
450€/m2
495€/m2
Gute Lage
531€/m2
590€/m2
649€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Steinen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 508 € 571 € 749 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 451 € 508 € 666 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 412 € 463 € 607 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 376 € 423 € 554 €

Grundstückspreise in Steinen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Steinen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 328 € 369 € 483 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 400 € 450 € 590 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 480 € 540 € 708 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Steinen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 7 € 14 € 22 €
Bauerwarungsland 63 € 96 € 130 €
Ungeordnetes Rohbauland 144 € 198 € 252 €
Geordnetes Rohbauland 270 € 288 € 306 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Steinen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 152 € 172 € 225 €
2002 151 € 170 € 222 €
2003 161 € 181 € 238 €
2004 200 € 225 € 296 €
2005 207 € 233 € 306 €
2006 232 € 261 € 343 €
2007 246 € 277 € 364 €
2008 269 € 303 € 398 €
2009 254 € 286 € 375 €
2010 245 € 275 € 361 €
2011 260 € 293 € 384 €
2012 257 € 289 € 380 €
2013 258 € 291 € 381 €
2014 270 € 303 € 398 €
2015 278 € 313 € 411 €
2016 289 € 325 € 427 €
2017 314 € 354 € 464 €
2018 351 € 395 € 518 €
2019 379 € 427 € 560 €
2020 381 € 429 € 562 €
2021 399 € 449 € 589 €
2022 413 € 464 € 609 €
2023 400 € 450 € 590 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Steinen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Steinen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Steinen

Der Bodenwert in Steinen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 590 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 47%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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