Grundstückspreise in Stockach 2023

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Die Grundstückspreise in Stockach liegen in mittlerer Lage bei 210 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 253 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 135 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
135€/m2
150€/m2
165€/m2
Mittlere Lage
189€/m2
210€/m2
231€/m2
Gute Lage
207€/m2
230€/m2
253€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Stockach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 190 € 266 € 292 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 169 € 237 € 259 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 154 € 216 € 236 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 141 € 197 € 216 €

Grundstückspreise in Stockach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Stockach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 122 € 172 € 188 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 150 € 210 € 230 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 180 € 252 € 276 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Stockach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 10 €
Bauerwarungsland 29 € 45 € 60 €
Ungeordnetes Rohbauland 67 € 92 € 117 €
Geordnetes Rohbauland 126 € 134 € 142 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Stockach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 57 € 80 € 87 €
2002 56 € 79 € 86 €
2003 60 € 84 € 92 €
2004 75 € 105 € 115 €
2005 77 € 109 € 119 €
2006 87 € 122 € 133 €
2007 92 € 129 € 141 €
2008 101 € 141 € 155 €
2009 95 € 133 € 146 €
2010 91 € 128 € 141 €
2011 97 € 136 € 149 €
2012 96 € 135 € 148 €
2013 97 € 135 € 148 €
2014 101 € 141 € 155 €
2015 104 € 146 € 160 €
2016 108 € 152 € 166 €
2017 118 € 165 € 181 €
2018 131 € 184 € 202 €
2019 142 € 199 € 218 €
2020 143 € 200 € 219 €
2021 149 € 209 € 229 €
2022 154 € 216 € 237 €
2023 150 € 210 € 230 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Stockach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Stockach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Stockach

Der Bodenwert in Stockach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 230 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 53%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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