Grundstückspreise in Tuttlingen 2023

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Die Grundstückspreise in Tuttlingen liegen in mittlerer Lage bei 240 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 389 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 180 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Mittlere Lage
216€/m2
240€/m2
264€/m2
Gute Lage
318€/m2
354€/m2
389€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Tuttlingen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 254 € 304 € 449 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 225 € 271 € 400 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 206 € 247 € 364 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 188 € 225 € 332 €

Grundstückspreise in Tuttlingen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Tuttlingen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 164 € 196 € 290 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 200 € 240 € 354 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 240 € 288 € 424 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Tuttlingen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 12 €
Bauerwarungsland 33 € 51 € 69 €
Ungeordnetes Rohbauland 76 € 105 € 134 €
Geordnetes Rohbauland 144 € 153 € 163 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Tuttlingen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 76 € 91 € 135 €
2002 75 € 90 € 133 €
2003 80 € 97 € 143 €
2004 100 € 120 € 177 €
2005 103 € 124 € 184 €
2006 116 € 139 € 205 €
2007 123 € 148 € 218 €
2008 134 € 161 € 238 €
2009 127 € 152 € 225 €
2010 122 € 147 € 217 €
2011 130 € 156 € 230 €
2012 128 € 154 € 228 €
2013 129 € 155 € 229 €
2014 135 € 162 € 238 €
2015 139 € 167 € 246 €
2016 144 € 173 € 256 €
2017 157 € 188 € 278 €
2018 175 € 210 € 311 €
2019 189 € 227 € 336 €
2020 190 € 228 € 337 €
2021 199 € 239 € 353 €
2022 206 € 247 € 365 €
2023 200 € 240 € 354 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Tuttlingen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Tuttlingen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Tuttlingen

Der Bodenwert in Tuttlingen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 354 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 77%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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