Grundstückspreise in Stuhr 2023

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Die Grundstückspreise in Stuhr liegen in mittlerer Lage bei 330 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 407 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 256 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
256€/m2
285€/m2
313€/m2
Mittlere Lage
297€/m2
330€/m2
363€/m2
Gute Lage
333€/m2
370€/m2
407€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Stuhr nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 361 € 419 € 469 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 322 € 372 € 418 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 293 € 339 € 381 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 267 € 310 € 347 €

Grundstückspreise in Stuhr unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Stuhr ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 233 € 270 € 303 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 285 € 330 € 370 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 342 € 396 € 444 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Stuhr nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 10 € 16 €
Bauerwarungsland 46 € 70 € 95 €
Ungeordnetes Rohbauland 105 € 145 € 184 €
Geordnetes Rohbauland 198 € 211 € 224 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Stuhr im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 108 € 126 € 141 €
2002 107 € 124 € 139 €
2003 115 € 133 € 149 €
2004 143 € 165 € 185 €
2005 148 € 171 € 192 €
2006 165 € 192 € 215 €
2007 175 € 203 € 228 €
2008 192 € 222 € 249 €
2009 181 € 209 € 235 €
2010 174 € 202 € 226 €
2011 185 € 215 € 241 €
2012 183 € 212 € 238 €
2013 184 € 213 € 239 €
2014 192 € 222 € 249 €
2015 198 € 229 € 257 €
2016 206 € 238 € 267 €
2017 224 € 259 € 291 €
2018 250 € 290 € 325 €
2019 270 € 313 € 351 €
2020 271 € 314 € 352 €
2021 284 € 329 € 369 €
2022 294 € 340 € 382 €
2023 285 € 330 € 370 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Stuhr

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Stuhr ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Stuhr

Der Bodenwert in Stuhr liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 370 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 29%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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