Grundstückspreise in Syke 2023

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Die Grundstückspreise in Syke liegen in mittlerer Lage bei 235 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 319 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 157 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
157€/m2
175€/m2
192€/m2
Mittlere Lage
211€/m2
235€/m2
258€/m2
Gute Lage
261€/m2
290€/m2
319€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Syke nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 222 € 298 € 368 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 197 € 265 € 327 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 180 € 242 € 298 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 164 € 220 € 272 €

Grundstückspreise in Syke unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Syke ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 143 € 192 € 237 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 175 € 235 € 290 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 210 € 282 € 348 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Syke nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 11 €
Bauerwarungsland 32 € 50 € 68 €
Ungeordnetes Rohbauland 75 € 103 € 131 €
Geordnetes Rohbauland 141 € 150 € 159 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Syke im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 66 € 89 € 110 €
2002 66 € 88 € 109 €
2003 70 € 94 € 117 €
2004 87 € 117 € 145 €
2005 90 € 122 € 150 €
2006 101 € 136 € 168 €
2007 108 € 145 € 179 €
2008 118 € 158 € 195 €
2009 111 € 149 € 184 €
2010 107 € 144 € 177 €
2011 114 € 153 € 188 €
2012 112 € 151 € 186 €
2013 113 € 152 € 187 €
2014 118 € 158 € 195 €
2015 121 € 163 € 202 €
2016 126 € 170 € 209 €
2017 137 € 184 € 228 €
2018 153 € 206 € 254 €
2019 166 € 223 € 275 €
2020 166 € 224 € 276 €
2021 174 € 234 € 289 €
2022 180 € 242 € 299 €
2023 175 € 235 € 290 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Syke

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Syke ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Syke

Der Bodenwert in Syke liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 290 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 65%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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