Grundstückspreise in Stuttgart-Süd 2023

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Die Grundstückspreise in Stuttgart-Süd liegen in mittlerer Lage bei 1840 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2585 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1530 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.530€/m2
1.700€/m2
1.870€/m2
Mittlere Lage
1.656€/m2
1.840€/m2
2.024€/m2
Gute Lage
2.115€/m2
2.350€/m2
2.585€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Stuttgart-Süd nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 2159 € 2336 € 2984 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1920 € 2079 € 2655 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1751 € 1895 € 2420 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1598 € 1729 € 2209 €

Grundstückspreise in Stuttgart-Süd unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Stuttgart-Süd ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1394 € 1508 € 1926 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1700 € 1840 € 2350 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2040 € 2208 € 2820 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Stuttgart-Süd nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 29 € 60 € 92 €
Bauerwarungsland 257 € 395 € 533 €
Ungeordnetes Rohbauland 588 € 809 € 1030 €
Geordnetes Rohbauland 1104 € 1177 € 1251 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Stuttgart-Süd im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 650 € 703 € 898 €
2002 642 € 695 € 888 €
2003 687 € 743 € 949 €
2004 853 € 923 € 1179 €
2005 883 € 956 € 1221 €
2006 989 € 1070 € 1367 €
2007 1049 € 1135 € 1450 €
2008 1147 € 1241 € 1585 €
2009 1081 € 1170 € 1494 €
2010 1042 € 1128 € 1441 €
2011 1107 € 1198 € 1531 €
2012 1095 € 1185 € 1513 €
2013 1099 € 1190 € 1520 €
2014 1147 € 1242 € 1586 €
2015 1184 € 1281 € 1637 €
2016 1230 € 1332 € 1701 €
2017 1338 € 1448 € 1849 €
2018 1494 € 1617 € 2065 €
2019 1613 € 1746 € 2230 €
2020 1621 € 1754 € 2241 €
2021 1699 € 1839 € 2349 €
2022 1756 € 1901 € 2427 €
2023 1700 € 1840 € 2350 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Stuttgart-Süd

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Stuttgart-Süd ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Stuttgart-Süd

Der Bodenwert in Stuttgart-Süd liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2350 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 38%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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