Grundstückspreise in Stuttgart-Ost 2023

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Die Grundstückspreise in Stuttgart-Ost liegen in mittlerer Lage bei 1710 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2145 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1377 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.377€/m2
1.530€/m2
1.683€/m2
Mittlere Lage
1.539€/m2
1.710€/m2
1.881€/m2
Gute Lage
1.755€/m2
1.950€/m2
2.145€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Stuttgart-Ost nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1943 € 2171 € 2476 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1728 € 1932 € 2203 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1575 € 1761 € 2008 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1438 € 1607 € 1833 €

Grundstückspreise in Stuttgart-Ost unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Stuttgart-Ost ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1254 € 1402 € 1599 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1530 € 1710 € 1950 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1836 € 2052 € 2340 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Stuttgart-Ost nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 27 € 56 € 85 €
Bauerwarungsland 239 € 367 € 495 €
Ungeordnetes Rohbauland 547 € 752 € 957 €
Geordnetes Rohbauland 1026 € 1094 € 1162 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Stuttgart-Ost im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 585 € 653 € 745 €
2002 578 € 646 € 736 €
2003 618 € 691 € 788 €
2004 767 € 858 € 978 €
2005 795 € 889 € 1013 €
2006 890 € 995 € 1134 €
2007 944 € 1055 € 1203 €
2008 1032 € 1153 € 1315 €
2009 973 € 1087 € 1240 €
2010 938 € 1048 € 1195 €
2011 996 € 1114 € 1270 €
2012 985 € 1101 € 1256 €
2013 989 € 1106 € 1261 €
2014 1032 € 1154 € 1316 €
2015 1065 € 1191 € 1358 €
2016 1107 € 1238 € 1411 €
2017 1204 € 1345 € 1534 €
2018 1345 € 1503 € 1714 €
2019 1452 € 1623 € 1851 €
2020 1459 € 1630 € 1859 €
2021 1529 € 1709 € 1949 €
2022 1580 € 1766 € 2014 €
2023 1530 € 1710 € 1950 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Stuttgart-Ost

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Stuttgart-Ost ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Stuttgart-Ost

Der Bodenwert in Stuttgart-Ost liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1950 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 27%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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