Was Sie beim Schallschutz beachten sollten, um eine hohe Wohnqualität zu erreichen

Inhaltsverzeichnis

Das Wissen über wirksamen Schallschutz beim Bau von Wohnhäusern ist heute so umfassend, dass es mit den ebenfalls vorhandenen Bauteilen keine große Herausforderung mehr ist, auch in belebten Umgebungen für Ruhe im Haus zu sorgen – sofern bei Planung und Realisierung des Bauvorhabens alles richtig gemacht wurde.

Schallschutz - die drei wichtigsten Begriffe

Physikalisch betrachtet sind Schallwellen Schwingungen, die sich in gasförmigen, flüssigen und festen Medien ausbreiten.

  • Im Bauwesen sprechen wir von Luftschall, wenn die Raumluft z.B. durch Sprache, Musik, Händeklatschen u.v.m. in Schwingung versetzt wird und dadurch Geräusche entstehen, die wir mithilfe unseres Gehörs wahrnehmen können. Da sich die Luft sehr viel leichter in Schwingung versetzen lässt als beispielsweise Beton, prallt der überwiegende Teil der Schallwellen an festen Baustoffen ab und wird nur noch in geringem Umfang durch den Baustoff hindurch in den angrenzenden Raum weitergeleitet. Deshalb  hören wir dort die Geräusche nur stark abgeschwächt oder auch gar nicht.
  • Körperschall entsteht hauptsächlich, wenn ein fester Körper unmittelbar durch Bewegung auf den Baukörper einwirkt. Das können Hammerschläge oder auch Vibrationen eines Bohrmeißels sein. Da die Werkzeuge mit weitaus höherer Energie auf Wand, Boden oder Decke einwirken als z.B. Radiomusik oder Dialoge eines TV-Films, pflanzen sich die Schallwellen im Baukörper nach allen Seiten viel weiter und weitaus lauter hörbar fort. Umso unangenehmer empfinden wir Körperschall. Zum Glück entsteht Körperschall seltener, wenn z.B. bei einer Badsanierung Fliesen abgeschlagen werden oder jemand ein Regal mit Dübeln an der Wand anbringt. 
  • Trittschall ist eine Sonderform des Körperschalls, der – wie der Name schon sagt – beim Begehen des Fußbodens auftritt. Eine besonders unangenehme Form des Trittschalls entsteht, wenn harte Absätze auf ein hartes Fußbodenmaterial (z.B. Keramikfliesen in Küche oder Bad) treffen.

Schallschutz Normen, die das Zusammenleben in Wohnhäusern positiv beeinflussen

„Wände aus Papier“ sind eine Metapher für Hellhörigkeit in Wohnhäusern, wenn man glaubt, sogar das Flüstern im Raum nebenan hören zu können. Eine so „windige“ Bauweise ist heute nicht mehr zulässig. Dafür sorgt die überarbeitete und seit 2018 geltende DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau - Mindestanforderungen“, die im Rang einer Technischen Baubestimmung Vorschriftencharakter auf Länderebene hat.

Die DIN 4109 insgesamt ist ein umfangreiches Werk, das Planern und Bauausführenden viele detaillierte Richtlinien anhand gibt, wonach Schallschutz-Werte für die unterschiedlichen Gewerke erzielt bzw. eingehalten werden können, beispielsweise der Norm-Trittschallpegel einer Rohdecke mit schwimmendem Estrich. 

Die in der DIN 4109 -1 genannten Mindestanforderungen für den Raumschallschutz gehen von durchschnittlichen Wohngeräuschen in den Nachbarräumen aus. Dementsprechend berücksichtigt die Schallschutznorm folgende Geräusch- bzw. Lärmarten:

  • Dämmung von Geräuschen durch Familienmitglieder im Nachbarraum und/oder durch Nachbarn wie z.B. Sprechen, Musik, Möbelrücken, Geräusche durch Haushaltsgeräte (Staubsauger, Küchen- oder Waschmaschine etc.) 
  • Geräuschreduzierung von Einrichtungen der Haustechnik (z.B. Zentralheizung, Aufzug)
  • Außengeräuschdämmung von Verkehrslärm zu Land und in der Luft, Gewerbe- und Industrielärm etc.  

Natürlich liegt es in  der Natur der Sache, dass ein „totaler“ Schallschutz bei vertretbarem Aufwand nicht erwartet werden kann. Hier setzt auch die Norm 4109-1 ein gutnachbarschaftliches, durchschnittliches Verhalten der Bewohner voraus. 

Die Norm lässt jedoch auch höherwertige Schallschutzmaßnahmen jederzeit zu. Die VDI 4100 definiert dazu die Schallschutzstufen 1 - 3, die zwischen dem Bauherrn, Planer und Bauausführenden möglichst vertraglich vereinbart werden sollten.

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Der Schallschutz beginnt schon beim Grundriss

Fehler beim Schallschutz können schon bei der Planung entstehen. Da Sie als Bauherr aber in der Regel zu wenig Fachkenntnis auf diesem Gebiet haben, um Fehler erkennen und beurteilen zu können, müssen Sie dem Architekten vertrauen. In diesem Fall hilft es, wenn Sie dem Planer schon in den ersten Gesprächen Ihre Wünsche mitteilen. Sie werden dann sicher zu hören bekommen, dass je höher Ihre Ansprüche hinsichtlich Schallschutz in den Wohnräumen sind, auch die Kosten steigen.

Wenn Sie einen Architekten für die Planung beauftragt haben, wird er Ihnen schon im frühen Planungsstadium gerne Auskunft über die Anordnung der Wohnräume geben. Dass hier auch Überlegungen zum Schallschutz eine Rolle spielen, ist naheliegend. So sind Tagesaufenthaltsräume wie das Wohnzimmer und die große Wohnküche möglichst getrennt von Schlafräumen der Eltern und Kinder z.B. durch Bad und Toilette. Auch ein eventuell geplanter Büroraum sollte in einer ruhigen Zone liegen. Oft sind Schlaf- und Kinderzimmer im zweiten Stock untergebracht und auch dort durch die Sanitäreinrichtungen getrennt. Die Haustechnik, bspw. der Öl- oder Gasbrenner für die Zentralheizung sollte in einem besonders schallgeschützten Raum untergebracht sein, vor allem, wenn es kein Kellergeschoss gibt.

Maßnahmen zu Schallschutz - das sollten Sie als Bauherr beachten

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf bestimmte Bauteile wie Decken, Wände, Treppen, Fenster, Wohnungsinnentüren sowie Wohnungseingangs- und Haustüren richten, da hier besondere Schallschutzmaßnahmen sinnvoll bzw. erforderlich sind. Auch bei den Außenwänden gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Schallschutzes. 

  • Bei Decken bzw. Fußböden ist eine wirksame Trittschalldämmung gleichzeitig eine geeignete Maßnahme, um auch den Luftschall wirksam zu dämpfen. Ihr Architekt wird Ihnen gerne verraten, welche die wirksamsten und welche die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen sind. Kommt beispielsweise ein auf einer Dämmschicht schwimmend verlegter Estrich mit Parkett als Fußbodenbelag für eine ausreichende Schallentkopplung infrage? Läßt sich diese Lösung mit einer Fußbodenheizung kombinieren?  
  • Je dicker die Wände, desto leiser die Nachbarn. Diese Grundformel ist zwar schön griffig, aber so einfach ist das leider nicht. Je nach Baustoff (z.B. Poroton-Ziegel, Beton, Leichtbeton oder Porenbeton) werden bei gleicher Dicke unterschiedliche Schallschutz- (und Wärmedämm-)Werte erzielt.  Eine weitere Maßnahme bei einer Massivwand können Vorsatzschalen sein. Außen- und Haustrennwände (z.B. Bei Doppelhäusern) sollten in jedem Fall zweischalig mit einer weichen Dämmschicht ausgeführt sein. Nichttragende Trennwände in der Wohnung können im Trockenbauverfahren mit einem Kern aus schalldämmender Steinwolle versehen werden, der von Gipsfaser- oder Gipskartonplatten umgeben ist. Zusätzlich können auch hier Vorsatzschalen die schall- und wärmedämmende Wirkung verstärken. Diese sind jedoch ein zusätzlicher Kostenfaktor. 
  • Bei Treppen ist die Treppenkonstruktion bzw. ihre Integration in die Gesamtkonzeption des Hauses hinsichtlich Schallschutz von ganz besonderer Bedeutung. Trittschallausbreitung über die Seitenwände sowie Fußboden/Decke sind hier die nervigen Lärmquellen. Daher kommt es  auf die bestmögliche Entkoppelung der Treppe von den angrenzenden Bauteilen an. Wangen-, Balken- oder Holmtreppen, freitragende oder abgehängte Treppen bieten hierbei in Verbindung mit der jeweiligen Aufhängung bzw. Auflagerung unterschiedliche Ergebnisse. Auch elastische Beläge der Teppenstufen tragen zum Schallschutz bei. 
  • Schallschutzfenster sind in der heutigen Zeit mit ständig steigenden Lärmpegeln ein Muss - vor allem, wenn Sie auch sonst auf schalldämmende Maßnahmen gesetzt haben. Denn noch so gut gedämmte Außenwände sorgen nicht für himmlische Ruhe, wenn bei den Fenstern gespart wurde. Sparen heißt in dem Fall: Standardverglasung mit zwei Scheiben. Mittlerweile gibt es im Fensterbau 6 Schallschutzklassen. Die höchste Klasse 6 ist gewiss nur in Ausnahmefällen erforderlich z.B. in der Abflugschneise eines Flughafens. Bedenken Sie auch, dass eine zu hohe Schallschutzleistung leicht das Gefühl der Isolation aufkommen lässt. 
  • Die Türen können auch Einfallstore für Geräusche und Lärm sein. Für die unterschiedlichen Verwendungsarten gibt es auch Türen mit entsprechenden Schallschutzklassen von 1 - 3. Normalerweise entsprechen Wohnungseingangstüren der Schallschutzklasse 1 mit einem rechnerischen Schallschutzwert von27 - 37 dB. Innentüren können ebenfalls schallgeschützt sein, was sich beispielsweise als Zugang zum separaten Home Office anbietet oder wenn der Nachwuchs sehr gerne laute Musik hört oder selber produziert. Haustüren sollten so ausgestattet sein, dass sie sowohl schall- als auch wärmedämmende Eigenschaften aufweisen. Ganz entscheidend für die Schalldämmung von Türen ist die umlaufende Dichtung im Türblatt und/oder im Türrahmen.
Tipp: Da die Möglichkeit in der Realisierungsphase besteht, dass Fehler durch Bauhandwerker verursacht und fest verbaut werden, sollten Sie mit dem Architekten oder einem zertifizierten Baubetreuer eine konsequente Bauaufsicht vereinbaren. Denn Baumängel von Schallschutzmaßnahmen sind nachträglich – wenn überhaupt – meist nur unter erheblichem Kostenaufwand und Ärger zu beheben. 

 

Mehr zum Thema Schallschutz finden Sie in unserem Artikel Schallschutz - ein kurzer Überblick

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