Indexmiete-Rechner: Schnell und einfach die Indexmiete berechnen

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Indexmiete?

Wurde eine Indexmiete vereinbart, orientiert sich die Mietentwicklung nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, wie bei Standardmietverträgen, sondern am Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt regelmäßig ermittelt. Das bedeutet, die Miete kann steigen, wenn der Verbraucherpreisindex steigt, aber auch fallen, wenn der Index sinkt. Gesetzlich geregelt ist die Indexmiete in Paragraf 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 557b BGB). 

Achtung!

Die Indexmiete darf an keinen anderen Index als den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) gekoppelt werden, sonst ist der Indexmietvertrag ungültig.

 

Hier weitere Informationen zur > Indexmiete.

Was ist der Verbraucherpreisindex?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) gibt an, wie sich die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte in Deutschland im Verlaufe eines Jahres entwickeln. Zu den Waren, die in den Verbraucherpreisindex einfließen, zählen unter anderem Nahrungsmittel, Kleidung und Kraftfahrzeuge, aber auch Dienstleistungen und Mieten.

Bei einem Indexmietvertrag ist der VPI der Referenzwert für die Anpassung der Miete. Steigt der Verbraucherpreisindex, kann der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen, fällt der VPI kann der Mieter eine Mietsenkung verlangen.

Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Deutschland von 2010 bis 2022

Jahr

Verbraucherpreisindex (Basisjahr*: 2020 = 100)

Veränderung zum Vorjahr in Prozent (%)

2010

88,1

1,0

2011

90,0

2,2

2012

91,7

1,9

2013

93,1

1,5

2014

94,0

1,0

2015

94,5

0,5

2016

95,0

0,5

2017

96,4

1,5

2018

98,1

1,8

2019

99,5

1,4

2020

100,0

0,5

2021

103,1

3,1

2022

110,2

6,9

Datenquelle: DeStatis – Statistisches Bundesamt (Verbraucherpreisindex: Deutschland, Jahre)

* In regelmäßigen Abständen wird der Verbraucherpreisindex einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Zuletzt von 2015 auf 2020. Die Umstellung erfolgte mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 am 22. Februar 2023

Wann ist eine Mieterhöhung möglich?

Die Indexmiete darf zwölf Monate nach Vertragsabschluss oder der letzten Mietanpassung erhöht werden. Eine frühere Mieterhöhung ist nur bei Modernisierungsmaßnahmen möglich, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet war. 

Die Mietanpassung erfolgt nicht automatisch. Vermieter müssen eine Mieterhöhung schriftlich mitteilen, um sie geltend zu machen. Eine E-Mail genügt, sollte aber unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Dass sich die Mieterhöhung auf die Änderung des Verbraucherpreisindexes stützt.
  • Die Änderung des Preisindexes und die jeweilige Miete oder
  • die Erhöhung in einem Geldbetrag.

Zu zahlen ist die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Geht das Schreiben am 27. April beim Mieter ein, muss er ab Juni den neuen Mietbetrag zahlen.

Gut zu wissen:

Im Indexmietvertrag wird oft festgelegt, dass nicht jedes Jahr eine Mietanpassung erfolgen muss, sondern beispielsweise erst dann, wenn der Verbraucherpreisindex um eine bestimmte Prozentzahl gestiegen ist. Dadurch sind Mieterhöhungen bei minimalen Änderungen des Verbraucherpreisindexes ausgeschlossen.

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Wie wird die Mieterhöhung bei einer Indexmiete berechnet?

Um die Mieterhöhung bei einer Indexmiete zu berechnen, benötigen Sie folgende drei Werte:

  • Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beziehungsweise der letzten Mieterhöhung
  • Aktueller Verbraucherpreisindex
  • Aktueller Mietpreis

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

1. Schritt:

Zuerst muss die prozentuale Indexsteigerung berechnet werden, die Formel dazu lautet:

  • Prozentuale Indexsteigerung = [(Neuer VPI ÷ alter VPI) x 100] - 100

 

2. Schritt: 

Als nächstes muss der Prozentsatz mit dem aktuellen Mietpreis multipliziert werden, um die Mieterhöhung zu erhalten:

  • Wert der Mieterhöhung = Prozentuale Indexsteigerung x aktueller Mietpreis

 

3. Schritt:

Zum Schluss werden der aktuelle Mietpreis und die Mieterhöhung addiert, um den neuen Mietpreis zu erhalten.

  • Neuer Mietpreis = Aktueller Mietpreis + Wert der Mieterhöhung

 

Rechenbeispiel Mieterhöhung Indexmiete

Rechenwerte:

  • Alter Verbraucherpreisindex*: 102,6 Punkte (05/2021)
  • Aktueller Verbraucherpreisindex: 117,8 Punkte (09/2021)
  • Aktueller Mietpreis: 700 EUR

* Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beziehungsweise der letzten Mieterhöhung

Rechnung:

  1. [(117,8 ÷ 102,6) x 100] - 100 = 14,8 %
  2. 14,8 % x 700 EUR = 103,6 EUR
  3. 700 EUR + 103,6 EUR = 803,6 EUR

Die Mieterhöhung beträgt in diesem Beispiel 103,60 Euro, bei einer prozentualen Indexsteigerung von 14,8 Prozent und einer aktuellen Miete von 700 Euro. Der Mieter hätte in Zukunft 803,60 Euro Kaltmiete plus Nebenkosten zu zahlen.

Indexmiete-Rechner

Damit Sie die Mieterhöhung bei einer Indexmiete nicht selbst berechnen müssen, gibt es den Indexmiete-Rechner.

So funktioniert der Indexmiete-Rechner

Zur Berechnung der neuen Indexmiete wählen Sie einfach Jahr und Monat des Mietbeginns beziehungsweise der letzten Mieterhöhung aus, sowie Jahr und Monat der Mieterhöhung. Zum Schluss geben Sie noch den derzeitigen Mietpreis an. Mit Klick auf „Indexmiete berechnen” wird Ihnen der Indexmiete-Rechner innerhalb weniger Sekunden die neue Miete anzeigen.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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