Umzugsunternehmen: Was sie erwarten dürfen und wie Sie Abzocker erkennen

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Umzugsunternehmen: Wie kann ich seriöse Firmen von Abzockern unterscheiden?

“Tragen, Transport und Montage - alles inklusive und zu günstigen Festpreisen!” - so wirbt manch ein Umzugsunternehmen für seine Dienstleistungen. Doch ist das Angebot auch seriös? Was darf ich als Kunde erwarten, wenn ich eine Firma für meinen Umzug engagiere? Muss ein günstiges Angebot denn unbedingt schlecht sein? Oder sind hier womöglich Kosten versteckt, die ich erst nach meinem Umzug präsentiert bekomme?

Damit Sie nach Ihrem Umzug ins neue Heim nicht unangenehm überrascht werden und Ihre Umzugskisten unbeschadet und vollständig von A nach B kommen, kommen hier ein paar Tipps, wie Sie vermeiden können, auf “schwarze Schafe” der Branche hereinzufallen:

  1. Holen Sie Vergleichsangebote ein

Wer gut plant, hat weniger Ärger. Holen Sie daher in Ihrer Umzugsvorbereitung ruhig mehrere Angebote von unterschiedlichen Umzugsunternehmen ein. So haben Sie einen guten Vergleich und eine echte Wahl.

  1.  Nehmen Sie alle Leistungen unter die Lupe

Bevor eine Umzugsfirma einen Kostenvoranschlag ausarbeitet, kommt in der Regel immer ein Spediteur zu Ihnen, um sich über die Wohnungsgröße, ihre Lage, das Stockwerk sowie und das Umzugsgut schlau zu machen. Nur so kann ein Umzugsunternehmen einschätzen, wie viel Volumen von einem Ort zum anderen geschafft werden muss. Sie sollten in dem anschließenden Beratungsgespräch auch alle Teilleistungen des Umzugs zu erfragen. Dieses sollten schriftlich fixiert werden.

  1. Prüfen Sie alle Einzelleistungen gründlich

Es gibt in der Regel zwei Verfahren, mit denen Umzugsunternehmen kalkulieren: Entweder sie berechnen nach Aufwand und Stunden oder sie bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Wichtig ist, dass Sie im Angebot und später im Vertrag prüfen, dass auch alle vereinbarten Leistungen des Möbelspediteurs stehen – angefangen beim Aufstellen eines Halteverbotsschilds vor dem Haus, über den Außenlift, bis hin zu Packmaterial und Montagearbeiten. Hier sollte auch die Mehrwertsteuer aufgeführt sein.

Achten Sie bei den unterschiedlichen Kalkulationsverfahren außerdem hierauf:

  • Abrechnung nach Aufwand

Wenn das Umzugsunternehmen die Arbeitsleistung nach Stunden berechnet, sollten Sie hierbei nicht nur auf den Stundenpreis achten. Hier ist die Frage zu klären, ob die aufzuwendenden Stunden für die einzelnen Leistungen, zum Beispiel die Anzahl der Packer, richtig angesetzt wurden. Kommen später viel mehr Stunden als Arbeitsleistung zusammen, drohen Nachforderungen. Sollten die Mehrkosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag allerdings zwischen 15 und 20 Prozent liegen, müssen Sie diese in der Regel akzeptieren.

  • Festpreis vereinbaren

Besser und insgesamt günstiger für Sie ist meistens die Vereinbarung eines Festpreises. Damit können in der Regel die Angebote gut miteinander vergleichen und die Kosten, die auf Sie zukommen, schon im Vorfeld einplanen. Festpreis bedeutet, dass die Umzugsfirma Ihnen einen verbindlichen Preis für die gesamte Umzugsleistung anbietet. Verkalkuliert sich der Möbelspediteur, beispielsweise weil er die Anzahl der Arbeitsstunden zu gering ansetzt, geht der Mehraufwand zu seinen Lasten. Veranschlagt er zu viele Stunden, hat er einen Gewinn gemacht und Sie haben das Nachsehen. Versuchen Sie daher, den Leistungsumfang beim Festpreis möglichst exakt zu bestimmen und halten Sie alle Einzelheiten fest.

Wichtig: Alle von Ihnen und dem Umzugsunternehmen besprochenen Aspekte sollten ohne Haken oder Kleingedrucktes in einem nachvollziehbaren, detaillierten und übersichtlichen Angebot notiert sein. Dazu gehören Arbeitsstunden, benötigtes Personal, berücksichtigte Dienstleistungen für Aufbau und Montage und verwendete Verpackungsmaterialien.

Was dürfen Sie von einem Umzugsunternehmen erwarten?

Selbstverständlich können Sie vom Umzugsunternehmen erwarten, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen auch umgesetzt werden. Geht beim Umzug allerdings etwas zu Bruch, sind nicht alle Schäden automatisch versichert. In der Regel haftet das Umzugsunternehmen nur für die Schäden, die es verursacht hat – allerdings bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut. So steht es in Pragraf 451e im Handelsgesetzbuch.  Wollen Sie eine höhere Haftungssumme müssten Sie das mit dem Umzugsunternehmen vereinbaren.

Versicherungen kommen nur für den Zeit- und nicht den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Hausrats auf. Möchten Sie besser abgesichert sein, können Sie meistens eine Zusatzversicherung über den Spediteur abschließen. 

Achtung: Bei Transportschäden müssen Sie diese als Kunde nachweisen. Die Beweislast liegt bei Ihnen.

Kommt es zu Schrammen am Mobiliar oder zerbrochenem Glas, also offensichtlichen Schäden, müssen Sie diese spätestens einen Tag nach dem Umzug melden. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen können Sie auch in den nächsten zwei Wochen nach dem Umzug beim Spediteur anmahnen.

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Umzugsunternehmen: Müssen sie fachliche Voraussetzungen mitbringen?

Wer sich als Umzugshelfer anbieten will, braucht zunächst keine fachlichen Voraussetzungen. Auch für die Verwendung von Kleintransportern bis 3,5 Tonnen ist keine Erlaubnis notwendig.

Bei größeren Fahrzeugen muss das Unternehmen sich um eine Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz bemühen. Bei internationalen Umzügen sollte die Firma zudem eine Eurolizenz besitzen.

Wenn das Umzugsunternehmen neben dem reinen Umzug auch beispielsweise einen Möbelaufbau anbietet, ist es noch nicht dazu verpflichtet, dafür nur Fachpersonal anzustellen. Trotzdem können Sie nachfragen, wie viele qualifizierte Personen beim Umzug helfen.

Gute Unternehmen mit langjähriger Erfahrung können meistens gute Referenzen vorweisen, auch gute Kritiken im Internet. Dieses sind gute Anhaltspunkte für Sie, eine verlässliche Firma zu finden. Auch die Internetauftritte von seriösen Unternehmen sind transparent aufgebaut und geben echte Auskunft über die angebotenen Leistungen. Außerdem finden 

Spezielles für Spezialisten: Wann ist ein Umzugsunternehmen sinnvoll?

Natürlich ist ein Umzugsunternehmen immer dann ratsam, wenn Sie selbst nicht allein Ihren Umzug stemmen wollen oder können. Doch es gibt spezielle Umzüge, bei denen nicht einfach Helfer, sondern Experten gefragt sind. Zum Beispiel, wenn es um einen Umzug von Senioren oder Behinderten oder den Umzug mit Kindern und Haustieren geht.

Hier sind meistens auch der Aufbau und die Montage der Möbel gefragt, möglicherweise sogar Entrümpelungen, wenn beispielsweise ein mittlerweile pflegebedürftiger Senior vom Eigenheim in eine Alterswohnung zieht. Hier kann das Umzugsunternehmen bei der Entsorgung helfen. Auch die Unterstützung bei der Einlagerung von Gegenständen, die eventuell noch nicht mit in die Wohnung können oder die später ins Ausland verschifft werden sollen, kann ausschlaggebend für die Wahl eines seriösen Umzugsunternehmen sein.

Was gehört in den Vertrag mit der Umzugsfirma?

Wollen Sie einen Vertrag mit einem Umzugsunternehmen Ihrer Wahl eingehen, sollte dieser auch einwandfrei und vollständig sein. Prüfen Sie daher, bevor Sie unterschreiben, ob unter anderem diese wichtigen Punkte im Vertrag aufgeführt sind:

Eine komplette Auflistung des gesamten Transportguts, das umzuziehen ist

  • Die Beladestelle und Abladestelle
  • Der Umzugstermin sowie der exakte Transportweg
  • Alle beinhalteten Leistungen sowie notwendigen Zuschläge
  • Alle Verpackungsmaterialien
  • Der aufgeschlüsselte Preis, idealerweise ein vereinbarter Festpreis
  • Die gültigen AGBs                                 
  • Die Haftungs- und Versicherungsinformationen der Spedition
  • Die Zahlungskonditionen – hier sollten Sie sich auf keine Vorauskasse einlassen

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