Schornsteinfeger: Was darf er kosten und welche Arbeiten müssen gemacht werden?

Inhaltsverzeichnis

Was tut ein Schornsteinfeger?

Ein Schornsteinfeger hat viele Aufgaben. Diese sind seit 2008 in einem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfgHwG) dokumentiert. Dabei muss man zwei Aufgabenbereiche eines Schornsteinfegers unterscheiden, die auch unterschiedlich abgerechnet werden:

Die hoheitlichen Aufgaben

Zu den hoheitlichen Aufgaben eines Schornsteinfegers gehören

  • Das Überprüfen der Feuerstätte
  • Das Ausstellen eines Feuerstättenbescheides
  • Baurechtliche Abnahmen
  • Das Führen eines Kehrbuchs. Dieses dient dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger dazu, seine Arbeiten und die festgestellten Mängel zu dokumentieren

Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgeschrieben sind.

Die freien Tätigkeiten

Ein Schornsteinfeger darf aber auch freie Tätigkeiten übernehmen. Hierzu zählen Reinigungen, Messungen und Überprüfungen (nach KÜO oder dem Bundes-Immisionsschutzgesetz). Für derartige Tätigkeiten wurden keine Preise per Gesetz festgelegt, so dass jeder Betrieb selbst entscheiden kann, wie er seine Preise gestaltet. Mit der Unterteilung der Aufgaben wollte man einen freien Wettbewerb in einem Tätigkeitsbereich von Schornsteinfegern schaffen. So kann jeder Hausbesitzer selbst entscheiden, wie viel er für Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten bezahlt. In der Praxis sieht es allerdings eher so aus, dass die Preisunterschiede gar nicht groß sind.

Was kostet ein Schornsteinfeger nach der KÜO?

Die einzelnen Aufgaben eines Schornsteinfegers werden in Arbeitswerten (AW) gemessen. Wie viel ein Schornsteinfeger pro Arbeitswert berechnen darf, ist in der KÜO gesetzlich festgelegt. Zusätzlich setzt jedes Bundesland eigene Kosten pro Arbeitswert fest. Der Preis liegt hier – ohne Umsatzsteuer – zwischen 92 Cent und 1,01 Euro. Die Arbeitswerte werden dann multipliziert mit dem Satz für das jeweilige Bundesland. So kostet eine Feuerstättenschau rund 12 AW, die Überprüfung der Zentralheizungen bis zu vier AW.

Doch noch andere Dinge sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Manche Bundesländer berechnen beispielsweise die Anfahrt über die Arbeitswerte, andere hingegen nicht. Das ist der Grund dafür, warum einzelne Kosten für einen Schornsteinfeger regional unterschiedlich ausfallen. In der KÜO ist außerdem festgelegt, wie oft bestimmte Überprüfungen gemacht werden müssen.

Die Preise für die freien Tätigkeiten darf jeder Betrieb hingegen selbst festlegen. Bei einem Einfamilienhaus liegen sie pro Besuch eines Schornsteinfegers zwischen 60 und 150 Euro.

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Wie setzen sich die Kosten für einen Schornsteinfeger zusammen?

Der Preis für Schornsteinfegerarbeiten setzen sich aus zwei Faktoren zusammen: Den Arbeitswerten, die nach der KÜO abgerechnet werden, sowie dem Satz pro Arbeitswert, den das jeweilige Bundesland festgelegt hat. Diese Faktoren werden miteinander multipliziert. Durch einen erhöhten Arbeitsaufwand oder eine schlechte Erreichbarkeit und damit einem längeren Anfahrtsweg, zum Beispiel auf Inseln, können noch Zuschläge hinzukommen.

Wie hoch sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger ausfallen, hängt außerdem von zwei Dingen ab:

Art der Heizung: Öl- oder Gasheizungen werden in der Regel alle zwei bis drei Jahre überprüft und gekehrt. Heizen Sie hingegen mit festen Brennstoffen wie Kohle, Pellets oder Holz, muss eine Überprüfung bis zu dreimal im Jahr durchgeführt werden.

Alter des Kessels: Je älter der Kessel, desto häufiger muss er durch den Schornsteinfeger überprüft werden. Bei jüngeren Heizanlagen gilt ein Turnus von etwa drei Jahren. Kessel, die älter als zwölf Jahre sind, müssen alle zwei Jahre vom Schornsteinfeger geprüft und gemessen werden.

Wie teuer sind freie Arbeiten vom Schornsteinfeger?

Je nach Schornsteinfegerbetrieb müssen Sie für das Messen, Reinigen oder Warten mit unterschiedlich hohen Kosten rechnen, denn jeder Betrieb darf seine eigenen Preise festlegen. Deshalb können für die Arbeiten hier nur Richtwerte genannt werden. Dabei hängen die Kosten maßgeblich von Art und Alter der Heizung ab.

So müssen Sie für die Reinigung einer konventionellen Öl- und Gasheizung pro Jahr mit Kosten zwischen 40 und 50 Euro rechnen. Bei den Reinigungskosten von Holz-, Kohle- und Pelletöfen ist ausschlaggebend, wie viel sie genutzt werden. Wenn Sie Ihren Kamin täglich anfeuern, kann man mit Reinigungskosten von bis zu 75 Euro im Jahr rechnen. Wird er hingegen nur selten genutzt, belaufen sich die Kosten vermutlich auf nicht mehr als 30 Euro pro Jahr. Eine Messung per Abgasverlustermittlung kostet in der Regel zwischen acht und zehn Euro.

Bei der Abgaswegeprüfung führt der Schornsteinfeger an der ersten Feuerstätte eine CO2-Messung durch, die zwischen 20 und 30 Euro kostet. In der Regel gibt ein freier Schornsteinfeger die Werte für die Messungen an den Bezirksschornsteinfeger weiter. Dieser trägt sie in sein Kehrbuch ein.

Wer bestellt und bezahlt den Schornsteinfeger?

Wann und wie oft der Schornsteinfeger kommen muss, steht im Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers. Damit alle Fristen eingehalten werden, sollten Sie rechtzeitig den Schornsteinfeger mit der Wartung oder Reinigung beauftragen. Dieses ist Aufgabe des Hausbesitzers. Wer die Fristen nicht einhält, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen, die mit bis zu 5000 Euro Strafe geahndet werden kann.

Die Schornsteinfegerkosten gehören zu den regelmäßigen Kosten und finden sich bei Mietwohnungen in der Nebenkostenabrechnung. Als Vermieter können Sie nicht nur die regelmäßigen Kosten für den Schornsteinfeger für Wartung, Messung und Reinigung der Heizanlage auf die Mieter umlegen, auch die Kosten für die Feuerstättenschau dürfen Sie weitergeben.

Den Schornsteinfeger kommen zu lassen, ist natürlich keine Pflicht, wenn Sie keine Feuerungsanlage beziehungsweise Feuerstätte haben. Mit anderen Worten: Wenn in Ihrer Heizung keinerlei Verbrennung stattfindet, muss der Schornsteinfeger auch nicht kommen. Das ist beispielsweise bei einer Wärmepumpe der Fall. Bei dieser Heizart bedarf es keiner Brennstoffe wie Öl, Gas oder Holz. Stattdessen nutzt die Wärmepumpe die Umweltenergie aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich, um das Haus zu heizen und warmes Wasser zu generieren.

Kann ich die Kosten für einen Schornsteinfeger von der Steuer absetzen?

Jedes Jahr dürfen Sie insgesamt bis zu 1200 Euro Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Darunter fallen auch die Kosten für die Arbeitsstunden eines Schornsteinfegers.

Damit Sie die Schornsteinfeger-Kosten steuerlich geltend machen können, benötigen Sie eine Rechnung, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. In dieser müssen alle Tätigkeiten des Schornsteinfegers sowie das von ihm verwendete Material einzeln aufgelistet sein. Die Kosten für Material lassen sich nicht steuerlich geltend machen.

Kann ich beim Schornsteinfeger Kosten sparen?

Die Preise für hoheitliche Aufgaben, die ein Bezirksschornsteinfeger durchführt, sind festgelegt. Hier kann nichts eingespart werden. Wie teuer die Leistungen sind, können Sie der KÜO entnehmen. Bei den freien Arbeiten eines Schornsteinfegers gibt es hingegen durchaus die Möglichkeit zu sparen. Denn hier können die Schornsteinfegerbetriebe die Preise selbst festlegen und treten somit in einen Wettbewerb mit anderen Betrieben. Hier lohnt sich vielleicht ein Vergleich, wobei derzeit noch keine großen Unterschiede bestehen.

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