Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen in Deutschland: Das solltest du wissen
Was ist unter Zwangsversteigerung zu verstehen?
Können Hausbesitzer die Raten bei einer Bank nicht mehr tilgen, ist die Zwangsversteigerung oft der einzige Weg, um dem Dilemma zu entkommen und die Schulden zu begleichen. Das hiesige Amtsgericht legt hierfür einen Versteigerungstermin fest. Der gesamte Ablauf der Zwangsversteigerung von Grundstücken und Gebäuden ist durch die ZVG (Zwangsverwaltung) sowie die Gesetzgebung geregelt. Nach erfolgreicher Veräußerung kann der Gläubiger schließlich seine Schulden begleichen und muss die Finanzierung der Immobilie nicht mehr bedienen.
Für Hauskäufer kann eine Zwangsversteigerung hingegen ein schönes Schnäppchen darstellen. Interessierte können sich dafür zunächst alle Zwangsversteigerung in Deutschland auf zvginfo.com anschauen. Anschließend ist die Bekanntmachung der Versteigerung im Auge zu behalten. Es findet neben einer Bietzeit auch eine Verhandlung statt, zu dem Kaufinteressierte ihren Zuschlag abgeben können.
Bekanntmachung
Jede Versteigerung startet mit einer Eröffnung. In diesem Rahmen erhalten alle Anwesenden die wichtigsten Eckdaten zur Versteigerung. Es wird ein Verkehrswert genannt und ein Mindestgebot festgelegt. Die Dauer der Bekanntmachung, die immer durch einen Rechtspfleger erfolgt, dauert meistens zwischen 15 bis 30 Minuten.
Wichtig: | Das Mindestgebot ist bindend. Damit sollen alle Kosten, die beim Verfahren entstanden sind, gedeckt werden. |
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Bietzeit
Nach der Eröffnung der Zwangsversteigerung folgt eine Bietzeit. Während dieses Zeitraums können alle Anwesenden ein Gebot abgeben. Bieten dürfen jedoch nur Käufer, die auch über die nötigen finanziellen Rücklagen verfügen. Ist die Bietzeit beendet, erhält derjenige mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Um ein gutes Schnäppchen zu erhalten, sollten sich Käufer vorab ausreichend über die Immobilie informieren. Nur so lassen sich Kostenfallen nach der Versteigerung vermeiden. Für Mängel oder Schäden übernimmt das Gericht keine Haftung. Käufer übernehmen somit die volle Verantwortung für ihren Kauf. Deshalb ist jedes Gebot gut zu überlegen, da Käufer nach der Bietzeit nicht mehr von ihrem Kauf zurücktreten können.
Verhandlung
Nach der Bietzeit erfolgt die Verhandlung. Hierbei gilt es, einige Regeln zu bedenken. Nur der Bieter erhält den Zuschlag, dessen Gebot mindestens 50 Prozent des Verkehrswert beträgt. Liegt das Gebot bei weniger als 70 Prozent des Verkehrswertes, kann der Gläubiger durchaus den Zuschlag verweigern. Um ein Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen in Deutschland zu erhalten, ist es also wichtig, gut zu rechnen und zu recherchieren. Durch diese Maßgabe sollen Gläubiger einen Schutz erhalten, um zu verhindern, dass Immobilien zu Billigpreisen und ohne nennenswerten Gewinn veräußert werden.
Verteilungstermin
Verlief die Zwangsversteigerung erfolgreich, gibt das Amtsgericht einen Verteilungstermin bekannt. Dieser findet oft ungefähr 6 bis 8 Wochen nach der Immobilienversteigerung statt. Bei diesem Termin teilt das Gericht den Erlös an alle Beteiligten auf. Es folgt zudem ein neuer Eintrag ins Grundbuch.
Tipps, um sich ideal auf die Zwangsversteigerung vorzubereiten
Kaufinteressenten, die an einer Zwangsversteigerung teilnehmen möchten, sollten sich vor dem eigentlichen Termin gut vorbereiten. Es kann sinnvoll sein, vorab als Beobachter an anderen Versteigerungen teilzunehmen und somit das Prozedere kennenzulernen. Somit erhalten potenzielle Käufer ein Gefühl für den Ablauf der Bekanntmachung und Bietzeit.
Darüber hinaus ist es hilfreich, die Immobilien, die in die engere Wahl fallen, genau zu kontrollieren. Nicht nur die Bekanntmachung der Immobilie kann weiterhelfen. Auch der Rechtspfleger informiert über Verkehrsgutachten, Lage und eventuelle Baumängel. Käufer geben dafür beim Rechtspfleger das Aktenzeichen der Bekanntmachung an und erhalten schon kurze Zeit später detaillierte Informationen zum Wunschobjekt.
Anschließend ist es sinnvoll, sich ein Bild von der Immobilie zu verschaffen. Der Eigentümer muss nicht zwangsläufig allen Kaufinteressierten die Tür öffnen. Eine Nachfrage kann jedoch niemals schaden. Beim Besichtigungstermin können sich Käuferinteressenten die Umgebung anschauen, die Immobilie in Augenschein nehmen und den Zustand des Grundstücks begutachten. Es kann auch hilfreich sein, von einem Experten die Lage abklären zu lassen. Durch diese Vorgehensweise lässt sich abwägen, ob es sich bei der Zwangsversteigerung um ein Schnäppchen handelt oder nicht.
Welche Vorteile bietet die Zwangsversteigerung?
Mit ein wenig Geschick und einem glücklichen Händchen ist es durchaus möglich, ein Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen zu machen. Der Preis ist oftmals sehr gering. Zudem fallen Maklergebühren und Verkaufsprovisionen weg. Auch die Kosten für einen Notar lassen sich umgehen. Ein Gutachten muss ebenso nicht erstellt werden – dies liegt durch die Zwangsversteigerung oft schon beim Amtsgericht vor und kann von Kaufinteressenten überprüft werden.
Wichtig ist, dass sich Käufer mit den Versteigerungskosten vertraut machen. Neben den Kaufkosten fallen Gebühren für die Zwangsversteigerung an. Diese sind nach § 34 des Gerichtskostengesetzes festgelegt und richten sich nach dem Höchstgebot der Immobilie.
Beispiel: | Liegt das Höchstgebot bei ungefähr 200.000 Euro, fallen zusätzliche Gerichtsgebühren in Höhe von ca. 1.800 Euro an. |
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Hinzu kommen Zinsen von rund 4 Prozent, die ebenso vom Gericht verlangt werden. Diese Zinsen sind dem Verkehrswert der Immobilien hinzuzuzählen, gehören aber nicht zur Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung umfasst 10 Prozent und beträgt bei 200.000 Euro Kaufgebot entsprechend 20.000 Euro.
Hinweis: | Die Verzinsung der Immobilie endet mit dem Augenblick, wenn Käufer die fällige Kaufsumme überweisen. Mit einer schnellen Zahlung lassen sich also Zinskosten reduzieren. |
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Was ist nötig, um an einer Versteigerung teilzunehmen?
Bei einer Zwangsversteigerung in Deutschland gilt es ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Kaufinteressierte sollten mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und
- einen gültigen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass vorzeigen,
- die Sicherheitsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes mitführen (Verrechnungsscheck ist üblich) sowie
- eine beglaubigte Bietervollmacht vorlegen, wenn der Käufer nicht selbst bieten kann oder möchte.
Darüber hinaus sollte die Finanzierung der Zwangsversteigerung auf jeden Fall geklärt sein. Der Käufer kann schließlich nicht vom Zuschlag zurücktreten. Er sollte somit über ausreichend Eigenkapital verfügen oder Sicherheiten vorlegen können. Eine Budgetplanung und eine Aufstellung aller Kosten, die mit der Zwangsversteigerung zusammenhängen, ist im Vorfeld ebenso eine gute Grundlage. Somit behält der Kaufinteressent alle Kosten im Auge.
Gleichzeitig sind Kosten für einen Renovierungs- oder Sanierungsbedarf einzuplanen. Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn Käufer nicht wissen, in welchem Zustand sich die Immobilie zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet.
Kann ich bei Zwangsversteigerungen wirklich ein Schnäppchen machen?
Die Kosten bei Zwangsversteigerungen können durchaus günstiger sein als bei normalen Hauskäufen. Um diese Behauptung zu untermauern, kann ein Vergleich sinnvoll sein.
Gebühren & Kosten |
Hauskauf Zwangsversteigerung |
Normaler Hauskauf |
Verkehrswert |
200.000 Euro |
200.000 Euro |
Kaufpreis |
150.000 Euro |
200.000 Euro |
Maklercourtage (6 Prozent) |
0 Euro |
12.000 Euro |
Notargebühren (1,5 Prozent) |
0 Euro |
3.000 Euro |
Grundbucheintragung (0,5 Prozent) |
0 Euro |
1.000 Euro |
Grunderwerbssteuer (5 Prozent) |
7.500 Euro |
10.000 Euro |
Gutachten (1,5 Prozent) |
0 Euro (bezahlt das Gericht) |
3.750 Euro |
Umschreibung bei Gericht |
1.000 Euro |
0 Euro |
4 Prozent Zinsen bis Bezahlung |
6.000 Euro |
0 Euro |
Endergebnis Kaufpreis |
164.500 Euro |
229.750 Euro |
Wie sich erkennen lässt, können Käufer bei einer Zwangsversteigerung durchaus Geld sparen. Insgesamt ist sogar eine Einsparung von ungefähr 28 Prozent möglich. Wichtig ist immer, an die Sicherheitsleistung bei der Versteigerung zu denken und offene Fragen bereits vor der Auktion zu klären. Am besten ist es sogar, sich bei Unsicherheit ein Limit zu setzen.
Somit investieren Käufer nicht höher, als sie möchten und können. Auch die Gebotsabgabe ist genau zu überdenken. Jedes mündliche Gebot ist bei einer Zwangsversteigerung rechtskräftig. Wer an diese Hinweise während einer Bietzeit denkt und taktisch vorgeht, kann bei Zwangsversteigerungen durchaus ein Schnäppchen schlagen.
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