Fehler im Bauträgervertrag

Inhaltsverzeichnis

1. Fehler im Bauträgervertrag: Keine Lastenfreistellung

Da der Bauträger bis zum Verkauf des Grundstücks an Sie der Eigentümer ist, lässt die Bank des Bauträgers eine Grundschuld eintragen. Sie möchten aber natürlich eine lastenfreie Immobilie erwerben. Die Bank muss daher zunächst das Grundstück aus der Grundschuld des Bauträgers freistellen. Achten Sie beim Notar darauf, dass eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag festgehalten wird, sonst laufen Sie Gefahr, dass die Grundschuld beim Verkauf an Sie bestehen bleibt.

2. Fehler im Bauträgervertrag: Vorauszahlungen an falschen Empfänger

Dieser Punkt erscheint trivial - umso wichtiger ist es ihn zu erwähnen. Sollten Sie im Voraus Zahlungen an den Bauträger leisten, achten Sie darauf, dass die Zahlung an die Bank des Bauträgers geht, nicht an dessen Geschäftskonto.

3. Fehler im Bauträgervertrag: Rechte und Fristen sind nicht eindeutig definiert

Lehnen sie nachträgliche Änderungen von Leistungsumfängen des Bauträgers kategorisch und vehement ab. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass Sie verbindliche Fristen für Vertragsbestandteile definiert haben - inklusive Vertragsstrafe. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Leistungen nicht fristgerecht erbracht, sondern zu ihrem Nachteil verschleppt werden.

4. Fehler im Bauträgervertrag Das Hausrecht bis zur Übergabe beim Bauträger lassen

Hausfriedensbruch beim eigenen Grundstück begehen ist nicht möglich? Doch, ist es, da das Hausrecht bis zur Übergabe des Grundstückes noch beim Bauträger liegt. Legen Sie daher unbedingt schriftlich fest, dass Sie beispielsweise einen Sachverständigen jederzeit mit zur Baustelle bringen dürfen.

5. Fehler im Bauträgervertrag: Korrekte Bauabnahme ist nicht festgelegt

Die Bauabnahme ist ein wichtiger - wenn nicht der wichtigste Punkt beim Hausbau. Insbesondere beim Bau mit Bauträger. Denn mit der Schlussabnahme geht die Immobilie endgültig mit allen Rechten und Pflichten in Ihren Besitz über. Um Missverständnissen und Streitigkeiten bei diesem wichtigen Thema vorzubeugen, achten Sie unbedingt auf eine vertraglich festgehaltene, korrekte Bauabnahme. Das bedeutet: eine förmliche Abnahme mit Präsenz beider Parteien vor Ort. Sie können auch einen Bausachverständigen für die Abnahme zu Rate ziehen, so sind sie auf der sicheren Seite.

6. Fehler im Bauträgervertrag:Fehler im Bauträgervertrag: Missverständnisse bei der Wohnflächenberechnung

Fläche ist Fläche? Könnte man meinen! Jedoch gibt es diverse Möglichkeiten zur Berechnung der Wohn- und Nutzflächen:

Die drei Berechnungsverordnungen liefern unterschiedliche Ergebnisse, was auf verschiedene Bewertungen von Schrägen und Treppen zurückzuführen ist. Die Berechnung mit DIN-Norm 227 führt zu höheren Nutzflächenzahlen und ist deshalb bei Bauträgern verbreitet. Denken Sie daher daran, dass sie auf die Berechnung der Flächen auf Basis der WoflV bestehen. 

7. Fehler im Bauträgervertrag: Architekten über Bauträger beauftragen

Wenn Sie einen Architekten auf Empfehlung eines Bauträgers hin beauftragen kann das womöglich zu Mehrkosten für Sie führen. Denn selbst wenn der Architekt als Serviceleistung des Bauträgers deklariert ist, kann es sein, dass Sie für Dienste ab Leistungsphase 5 (Leistungsphasen nach HOAI) bezahlen müssen. Aus Gründen der Objektivität empfehlen wir daher, sich für einen unabhängigen Architekten zu entscheiden.

8. Fehler im Bauträgervertrag: Zu früh zahlen

Durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird verhindert, dass der Verkäufer - in diesem Fall der Bauträger - die Immobilie gleichzeitig an mehrere Personen verkauft und schützt Sie als künftigen Eigentümer. Erst wenn die Auflassungsvormerkung notariell ausgetragen wird, ist die erste Rate Ihres Zahlungsplans fällig. Vorher müssen und sollten Sie nichts zahlen.

9. Fehler im Bauträgervertrag: Bürgschaftsurkunde nicht prüfen lassen

Die Bauträgerbürgschaft schützt Sie als Bauherrn, da Sie beim Bau mit Bauträger finanziell in Vorleistung gehen. Die erste Rate wird meist bei Beginn der Erdarbeiten fällig. Mit der Bauträgerbürgschaft übernimmt die Bank die Verpflichtung des Bauträgers gegenüber dem Erwerber der Immobilie. Somit sind Sie geschützt, sollte der Bauträger beispielsweise insolvent gehen. In einem solchen Fall greift die Bauträgerbürgschaft und die Bank springt ein. Jedoch umfasst die Bürgschaft keine Verzugsschäden bei verspäteter Projektfertigstellung oder Baumängel. Damit sie in diesem Fall ebenso abgesichert sind, lassen Sie in jedem Fall die Bürgschaftsurkunde von einem Rechtsanwalt überprüfen.

10. Fehler im Bauträgervertrag: Teure Sonderwünsche

Nicht nur können nachträgliche Extrawünsche den Bauablauf erheblich beeinträchtigen - es kann auch schnell teuer werden. Daher empfiehlt es sich sämtliche Sonderleistungen im Bauträgervertrag festzuhalten und notariell beurkunden zu lassen. 

Fazit:

Das Bauen mit Bauträger kann für Sie Sinn machen, sollten Sie beispielsweise über kein eigenes Bauland verfügen oder auch wenn Sie schlichtweg keine Zeit haben sich die nötige Expertise für den Bau eines Eigenheims anzueignen. Unter Beachtung der oben genannten Punkte kommen Sie stress- und zwischenfallsfrei zu Ihrer Traumimmobilie. 

 

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