Trinkwasserverordnung: Inhalt und Wirkungsbereich
Was beinhaltet die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)?
2011 trat die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft, die Verwaltern und Eigentümern von Immobilien neue Untersuchungs-, Informations- und Anzeigepflichten auferlegt. Die wichtigste dieser verordneten Pflichten ist die regelmäßige Untersuchung größerer Anlagen auf Legionellen.
§ 1 TrinkwV
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit (…) zu schützen.
Geregelt wird in der TrinkwV, die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch von der Gewinnung bis zum Verzehr. Damit sind die Anforderungen an die Wasserqualität für den Endverbraucher an der Zapfstelle festgelegt. Die Bereitstellung von Kalt- und Warmwasser in Gebäuden ist ein wichtiger Teil der Versorgungskette. Mit der Übergabe des Trinkwassers am Hausanschluss beginnt die Verantwortung des Eigentümers und endet die Verantwortung des Wasserwerks.
Wer gilt gemäß TrinkwV als Betreiber einer Anlage zur Trinkwasserversorgung?
Verwalter, Vermieter und Eigentümer sind Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne der TrinkwV und damit verantwortlich für den sachgerechten Betrieb. Dementsprechend ist die Verordnung auch von Immobilienverwaltern umzusetzen. Die TrinkwV bezieht sich auf die Trinkwasserversorgung des ganzen Hauses:
- Verteilung: Kaltwassernetz und Warmwassernetz mit Zirkulation
- Hauseinführung (Übergabe vom Versorger) mit Zählereinrichtung
- Vertikale Strangleitungen (auch Zirkulation) führen vom Untergeschoss in die oberen Geschosse
- Waagerechte Verteilleitungen im Untergeschoss verbinden Hauseinführung und Warmwasserbereitung mit den vertikalen Strangleitungen
- Übergabe: Im Garten, meist freier Auslauf, etwa mit Perlatoren. Im Haus: Armaturen in Küche und Bädern
- Speicherung: Bevorratung mit Warmwasser, beispielsweise zum Baden oder Duschen, in neueren Anlagen über Frischwasserstationen oder im Warmwasserspeicher. In alten Gebäuden finden sich vereinzelt noch Durchlauferhitzer
Wie ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgebaut?
Die Trinkwasserverordnung besteht aus fünf Anlagen und acht Abschnitten. In den Abschnitten 2 und 4 werden die für Immobilienverwalter und -eigentümer wichtigsten Punkte geregelt:
Abschnitt 2 – Beschaffenheit des Wassers
Abschnitt 4 – Pflichten für Inhaber einer Wasserversorgungsanlage
In den einzelnen Anlagen werden Grenzwerte aufgeführt, die zwingend eingehalten werden müssen. Relevant sind diese Werte für Firmen, die die Untersuchungen durchführen. Begriffe, die zum Verständnis der TrinkwV hilfreich sind: Der Begriff Trinkwasser bezeichnet sämtliches Wasser, das nach Aufbereitung oder im ursprünglichen Zustand
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken
- zur Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper oder bestimmungsmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
- zur Körperpflege
verwendet wird.
Öffentliche Tätigkeit ist die Trinkwasserbereitstellung für einen wechselnden, unbestimmten und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. Fitnessstudios, Gaststätten, Büros, Hotels, Pflegeeinrichtungen)
Gewerbliche Tätigkeit ist die mittel- oder unmittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbständigen, regelmäßigen oder in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit, beispielsweise Vermietung.
Die Trinkwasserinstallation (Hausinstallation) umfasst alle Armaturen, Apparate und Rohrleitungen, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden.
Welchen Wirkungsbereich hat die Trinkwasserverordnung?
In der Trinkwasserverordnung werden alle Inhaber von Hausinstallationen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, angesprochen. Die in der Verordnung genannten Informationspflichten und die Pflichten zur präventiven Untersuchung des Trinkwassers resultieren aus der Abgabe von Trinkwasser aus der Hausinstallation. Ob das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen und/ oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, ist für die in der Verordnung aufgeführten Pflichten irrelevant. Die Verordnung nebst ihrer Pflichten greift, sobald Trinkwasser einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt wird, wie dies beispielsweise in einem Fitnessstudio oder einer Gaststätte der Fall ist. Aus diesem Sachverhalt geht hervor, dass Informations- und Untersuchungspflichten neu entstehen können, wenn zum Beispiel Räume vermietet werden, die zuvor lediglich durch die Eigentümer genutzt wurden.
Dass Trinkwasser an sämtlichen Entnahmestellen die nach der TrinkwV geforderte Qualität aufweist, hat der Inhaber einer Hausinstallation zu gewährleisten. Neben weiteren Auflagen ist sicherzustellen, dass in keinem Teil der Anlage auf 100 Milliliter Wasser Legionellen-KBE (KBE bedeutet Koloniebildende Einheit) über 100 auftreten. Die Anlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen, errichten und zu betreiben.
Expertentipp | Aufgrund der Bedeutung und Brisanz dieser Vorschrift: Dokumentieren Sie als Betreiber sorgfältig jede Ihrer Bemühungen, die Sie unternommen haben, die Sorgfaltspflicht einzuhalten. |
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Unsere Serie "Trinkwasserverordnung"
Im Bereich der Haustechnik ist die Wasserversorgung eines der zentralen Themen. Um Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, bedarf es ein gewisses Maß an Know-How sowie strenge Regeln und Konsequenzen bei Verstößen. Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, regelt neben dem Trinkwasser alle Bereiche, die im engeren und weiteren Sinne mit der Wasserversorgung zu tun haben. Die TrinkwV gilt für die Wasserversorgung im Einfamilienhaus gleichermaßen wie für die Bereitstellung von Trinkwasser durch Wasseranlagen größerer Wohnanlagen. Wir haben alle Informationen rund um diese Themenbereiche für Sie zusammengestellt.
In unserer Serie „Trinkwasserverordnung“ widmen wir uns Themenschwerpunkten wie Inhalt und Wirkungsbereich der TrinkwV, Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten nach der TrinkwV, Wasserversorgung und Wasserentsorgung in Wohngebäuden, Wasserqualität, Wasseraufbereitung in Wohngebäuden, Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden, Regelungen TrinkwV für Wohnungseigentümergemeinschaft.