Trinkwasserversorgung innerhalb eines Wohngebäudes

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen an das Wasserleitungsnetz

Der Begriff „Trinkwasser“ umfasst sowohl Kaltwasser (PWC) als auch Warmwasser (PWH/PWH-C). Aus dem Anspruch an die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser ergeben sich zahlreiche technische Anforderungen. In den meisten Bestandsgebäuden wird Wasser durch ein teils deutlich veraltetes Leitungsnetz befördert. An den Betrieb eines solchen Leitungsnetzes werden weit höhere Anforderungen gestellt als an die technisch ausgereifte Standardversorgung im Neubau. Entstehen Schäden oder treten Mängel beim Betrieb der Grundwasserversorgung auf, haften alle am Betrieb Beteiligten und es werden teils drastische Strafen verhängt.

Wer darf die Aufbereitung von Trinkwasser vornehmen?

Bei Bestandsgebäuden wird die Wartung und Instandhaltung des Trinkwassersystems in technischer Hinsicht oft stiefmütterlich behandelt. Dabei wird an der Tatsache, dass bereits 1975 die erste Trinkwasserverordnung in Kraft trat, deutlich, welche Bedeutung dem Thema der Trinkwasserversorgung zukommt. Die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene wurden auch für Bestandsgebäude mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2001 noch einmal präzisiert. Die Novellierungen von 2011 und 2012 schärften die TrinkwV noch einmal weiter nach.

Wissenswert Die höchsten Anforderungen in einem Gebäude gelten für die Bereiche Brandsicherheit, Trinkwasserhygiene und die Statik.

Die Aufbereitung von Trinkwasser darf nur von Fachfirmen vorgenommen werden und ist sehr strikt geregelt. Manuelle Veränderungen dürfen von niemandem vorgenommen werden, auch nicht von den Bewohnern eines Wohnhauses. Im Trinkwasser dürfen unter anderem auf gar keinen Fall enthalten sein:  

  • Legionellen, Viren oder Gülle 
  • Chemische Rückstände
  • Rückstände von Metallen

Die zulässigen Grenzwerte sind eindeutig geregelt und ob die strengen Richtlinien eingehalten werden, muss ständig überprüft werden. Die Einhaltung der Trinkwasserzulassung wird von regionalen Wasserversorgern übernommen.

Wie verfahren mit Wasserleitungen in älteren Bestandsgebäuden?

In älteren Bestandsgebäuden ergeben sich in diesem Kontext häufig Herausforderungen, die es möglichst kostenreduziert zu lösen gilt. Trinkwasserleitungen sind in Gebäuden älterer Bausubstanz häufig nicht mehr ausreichend geschützt. Daraus ergeben sich eine Vielzahl an Problemen:

  • Körperschall
  • Wärmeverluste beim Warmwasser
  • Kaltes Wasser ist oft zu warm  
  • Warmwasser hat häufig keine Vorlauftemperatur von > 55 °C
  • Messung nach Verbrauch unzureichend, ungenaue Abrechnung
  • Legionellen
Wissenswert Die einwandfreie Versorgung ab dem Hausanschluss in allen Bereichen des Gemeinschafts- und Sondereigentums ist durch die Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten. Und zwar kontinuierlich zu jeder Zeit und zu jeder Zapfstelle. 

Zur Verfügung zu stellen sind warmes und kaltes Trinkwasser in ausreichender Menge und hygienisch unbedenklich für sämtliche Bereiche. Für die Hygiene verantwortlich sind die Eigentümer ab der Einspeisung in das bestehende Gebäude. Auch können Sie für Mängel oder Verunreinigungen haftbar gemacht werden.

Blei im Trinkwasser

Enthält das Trinkwasser Blei, schädigt es unsere Gesundheit. Dabei sind Schwangere, Ältere, Kranke und Kinder in besonderem Maße betroffen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Grenzwerte der Bleimenge (in Mikrogramm/Liter) auf, die immer weitere reduziert heute zugelassen sind. 

Stichtag Grenzwert
bis ins Jahr 2013 maximal 40 Mikrogramm/Liter
ab Dezember 2003 maximal 25 Mikrogramm/Liter
ab 01. Dezember 2013 maximal 10 Mikrogramm/Liter

Bereits seit 1878 sind Bleirohre für Trinkwasser in einigen Regionen Süddeutschlands verboten. In Ost- und Norddeutschland wurden Bleirohre hingegen bis Anfang der 1970er Jahre verlegt. In älteren Bestandsgebäuden finden sich auch heute noch Bleirohre aufgrund Installationen von Laien, alter Gebäudesubstanz oder Ersatz von Rohren.

Der Betrieb einer Trinkwasseranlage

Voraussetzung für den reibungslosen Betrieb einer Trinkwasseranlage ist sowohl eine einwandfreie Planung als auch eine ebensolche Installation. Ordnungsgemäß ist eine solche Anlage nur mit einer Dokumentation der Temperaturen, Volumenströmen und Entnahmestellen sowie Leitungsführung möglich. Die Wasserversorgung eines Hauses muss fachgerecht instandgehalten und regelmäßig gewartet werden. Dabei sind folgende Bereiche mit zu berücksichtigen:

  • Warmwasseraufbereitung
  • Wasserentnahme im Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Hauseinführung
  • Entsorgung als Abwasser
  • Wasseraufbereitung im Haus
  • Leitungssystem für Zirkulation, Kalt- und Warmwasser

Regelungen zur Trinkwasserversorgung

Regelungen zur Trinkwasserversorgung wurden in den vergangenen Jahren den technischen Möglichkeiten und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Dazu gibt es diverse Gesetze, Vorschriften und Regelungen, die erst in jüngster Zeit aktualisiert wurden. 

Versorgung der Gebäude

In Deutschland bestehen viele allgemein anerkannte Regelungen der Technik hinsichtlich der Versorgung: Für Häuser gelten die DIN-1980 100-600, die technischen Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure VDI e.V. und das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), speziell für Häuser die VD/DVGW 6023. In den Normen EN 1717 und EN 806-1 bis 806-5 finden sich die Vorgaben der Europäischen Union. Darüber hinaus finden sich ergänzende Informationen zur Anwendung der Normen in der Praxis in den sogenannten „twin“-Blättern des DVGW. Praxisbezogen werden hier Themen wie Wasserbehandlung und Probeentnahmen wegen Legionellen wie auch zur Desinfektion der Trinkwasserinstallationen behandelt. 

Wasserversorgungsunternehmen

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser ist die Versorgung durch die einzelnen Wasserversorgungsunternehmen bis zur Hausgrenze geregelt (AVBWasserV).

Betrieb und Wartung

Die Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung von Trinkwasseranlagen sind in der DIN EN 806-5 geregelt. 

 

Einrichtungen, Armaturen und Rohre

Belege für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die für die verwendeten Materialien vergebenen DVGW- und DIN-Prüfzeichen. In vielen Fällen ist eines dieser Prüfzeichen erforderlich, eine CE-Kennzeichnung genügt in vielen Fällen nicht.  

VORSICHT Für alle Heimwerker, die im Falle einer privaten Sanierung günstige Produkte eines nicht anerkannten Herstellers (sogenannte No-Name-Produkte) ist folgende Information von Bedeutung. Ein Wasserversorgungsunternehmen kann im Zweifelsfall Nachweise über die Produkte verlangen und gegebenenfalls auf einer Anpassung bestehen. 

Einwandfreie hygienische Trinkwasserqualität durch ständige Anpassung

Die ständigen Aktualisierungen und ausführlichen Regelungen mit dem Ziel einwandfrei hygienischer Qualität und geringen Wasserverbrauchs zielen auf mehrere Punkte ab: 

  • Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen
  • Erhalt der Anforderungen und Qualität an die Gesundheit während der gesamten Lebensdauer der Anlage
  • Vermeiden von Verunreinigung, Missbrauch und Wasserverschwendung
  • Lärmschutz
  • Erhalt der Trinkwasserqualität
Wissenswert Eigentümerversammlungen sollten sich hier absichern und könnten beispielsweise einen Beschluss mit folgendem Wortlaut verfassen: „Die Veränderung von Armaturen, Einrichtungen und Installation Trinkwasser und Heizung im Sondereigentum ist zum einen mit der Technik fachgerecht abzustimmen und zum anderen der Gemeinschaft im Vorfeld anzuzeigen. Änderungen sind zu protokollieren und bei der Verwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu hinterlegen.“

Die Regeln und Normen müssen auch bei entsprechenden Instandsetzungen in erforderlichem Umfang für Häuser im Bestand eingehalten werden, nicht nur für Neubauten. Im Falle einer Gesundheitsgefährdung ist kein Bestandsschutz möglich und eine solche Gefährdung für die Gesundheit ist umgehend zu beseitigen.

Unsere Serie „Trinkwasserverordnung“

Im Bereich der Haustechnik ist die Wasserversorgung eines der zentralen Themen. Um Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, bedarf es ein gewisses Maß an Know-How sowie strenge Regeln und Konsequenzen bei Verstößen. Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, regelt neben dem Trinkwasser alle Bereiche, die im engeren und weiteren Sinne mit der Wasserversorgung zu tun haben. Die TrinkwV gilt für die Wasserversorgung im Einfamilienhaus gleichermaßen wie für die Bereitstellung von Trinkwasser durch Wasseranlagen größerer Wohnanlagen. Wir haben alle Informationen rund um diese Themenbereiche für Sie zusammengestellt. 

In unserer Serie „Trinkwasserverordnung“ widmen wir uns Themenschwerpunkten wie Inhalt und Wirkungsbereich der TrinkwV, Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten nach der TrinkwV, Wasserversorgung und Wasserentsorgung in Wohngebäuden, Wasserqualität, Wasseraufbereitung in Wohngebäuden, Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden, Regelungen TrinkwV für Wohnungseigentümergemeinschaft.

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