Wasserversorgung und Wasserentsorgung in Wohngebäuden
Wie sieht die Wasserversorgung und Wasserentsorgung im Gebäude aus?
Die Wasserversorgung und Wasserentsorgung eines Wohngebäudes wird in vier Bereiche eingeteilt. Voneinander getrennt werden ihrer Verwendung entsprechend
- Trinkwasser
- Brauchwasser
- Abwasser
- Löschwasser
Gebäude, die einer speziellen Nutzungsart (beispielsweise industriell oder medizinisch) unterliegen, verfügen darüber hinaus über weitere Versorgungen.
Welche Anlagen sind für die Wasserversorgung erforderlich?
Nachfolgend führen wir vier Anlagen zur Wasserversorgung auf, die in allen Teilen stets voneinander getrennt eingerichtet und betrieben werden müssen.
- Trinkwasser
unterliegt den strengsten hygienischen Richtlinien der TinkwV. Es muss sowohl die gestellten Anforderungen an Hygiene wie an die Gesundheit erfüllen. - Brauchwasser
wird aus Niederschlagwasser gewonnen und gespeichert, zum Beispiel in Regenwasserzisternen. Genutzt wird Brauchwasser für die Gartenbewässerung, den Betrieb von Waschmaschinen oder WC-Spülungen - Abwasser
Hierüber werden Abwässer, Chemie, Schmutz, Fäkalien sowie organische Abfälle entsorgt. In besonderen Fällen kann hierüber auch Kondensat entsorgt werden - Löschwasser
Eine gesonderte Versorgung mit Löschwasser wird unter Umständen in größeren Gebäuden notwendig. Für Löschwasser muss ein eigens getrenntes System unterhalten werden, welches keinesfalls mit der Trinkwasserversorgung verbunden sein darf. Das Trinkwasser würde durch die im Löschwassersystem herrschende Stagnation mit Legionellen verunreinigt werden.
Handlungsbedarf! | Bei Bestandsgebäuden, in denen die Systeme für Trink- und Löschwasser nicht strikt voneinander getrennt unterhalten werden, muss die Trinkwasserversorgung sofort stillgelegt und umgehend eine andere Lösung geschaffen werden! |
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Wann gilt eine Wasseranlage als Klein- beziehungsweise Großanlage?
Großanlage
Für alle Gebäude, mit Ausnahme von Einfamilien- und Doppelhäusern, gelten für das kalte und warme Trinkwasser zwei Anforderungen an die Hygiene:
- Das Speichervolumen für Trinkwasser liegt bei > 400 Liter
- Das Fassungsvermögen der Leitung zwischen Trinkwassererwärmung und Entnahmestelle beträgt ≥ 3 Liter
Von einer Großanlage spricht man, ist auch nur eine dieser beiden Bedingungen erfüllt. Demzufolge greifen alle für Großanlagen geltenden technischen Anforderungen.
Kleinanlage
Doppelhäuser oder klassische Einfamilienhäuser gelten immer als Kleinanlagen, unabhängig von Strecke und Volumen der Anlage. Bei Kleinanlagen sind weder die Leitungslängen noch das Volumen des Warmwasserspeichers begrenzt.
Grundlagen für Legionellen-freies Trinkwasser
Um Trinkwasser, welches frei von Legionellen ist, gewährleisten zu können, sind zwei Grundlagen erforderlich:
- Die Entfernung wird durch den Rohrdurchmesser bestimmt:
1 Zoll Rohrleitung: Inhalt 0,58 l/m = rund 5 Meter
3/4 Zoll Rohrleitung: Inhalt 0,37 l/m = rund 8 Meter
1/2 Zoll Rohrleitung: Inhalt 0,2 m/l = rund 15 Meter - Ein Höchst-Inhalt von 3 Litern ist zwischen einem Speicher mit weniger als 400 Liter und der Entnahmestelle zugelassen.
Unsere Serie „Trinkwasserverordnung“
Im Bereich der Haustechnik ist die Wasserversorgung eines der zentralen Themen. Um Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, bedarf es ein gewisses Maß an Know-How sowie strenge Regeln und Konsequenzen bei Verstößen. Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, regelt neben dem Trinkwasser alle Bereiche, die im engeren und weiteren Sinne mit der Wasserversorgung zu tun haben. Die TrinkwV gilt für die Wasserversorgung im Einfamilienhaus gleichermaßen wie für die Bereitstellung von Trinkwasser durch Wasseranlagen größerer Wohnanlagen. Wir haben alle Informationen rund um diese Themenbereiche für Sie zusammengestellt.
In unserer Serie „Trinkwasserverordnung“ widmen wir uns Themenschwerpunkten wie Inhalt und Wirkungsbereich der TrinkwV, Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten nach der TrinkwV, Wasserversorgung und Wasserentsorgung in Wohngebäuden, Wasserqualität, Wasseraufbereitung in Wohngebäuden, Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden, Regelungen TrinkwV für Wohnungseigentümergemeinschaft.