Grundstückspreise in Frankfurt 2023

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Die Grundstückspreise in Frankfurt liegen in mittlerer Lage bei 1000 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1320 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 693 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
693€/m2
770€/m2
847€/m2
Mittlere Lage
900€/m2
1.000€/m2
1.100€/m2
Gute Lage
1.080€/m2
1.200€/m2
1.320€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Frankfurt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 977 € 1270 € 1524 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 870 € 1130 € 1355 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 793 € 1030 € 1236 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 723 € 940 € 1128 €

Grundstückspreise in Frankfurt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Frankfurt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 631 € 820 € 983 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 770 € 1000 € 1200 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 924 € 1200 € 1440 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Frankfurt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 16 € 33 € 50 €
Bauerwarungsland 140 € 215 € 290 €
Ungeordnetes Rohbauland 320 € 440 € 560 €
Geordnetes Rohbauland 600 € 640 € 680 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Frankfurt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 294 € 382 € 458 €
2002 290 € 377 € 453 €
2003 311 € 404 € 485 €
2004 386 € 501 € 602 €
2005 400 € 519 € 623 €
2006 448 € 581 € 698 €
2007 475 € 617 € 740 €
2008 519 € 674 € 809 €
2009 489 € 636 € 763 €
2010 472 € 613 € 735 €
2011 501 € 651 € 781 €
2012 496 € 644 € 773 €
2013 498 € 647 € 776 €
2014 519 € 675 € 810 €
2015 536 € 696 € 836 €
2016 557 € 724 € 868 €
2017 606 € 787 € 944 €
2018 676 € 879 € 1054 €
2019 730 € 949 € 1139 €
2020 734 € 953 € 1144 €
2021 769 € 999 € 1199 €
2022 795 € 1033 € 1239 €
2023 770 € 1000 € 1200 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Frankfurt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Frankfurt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Frankfurt

Der Bodenwert in Frankfurt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1200 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 55%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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