Grundstückspreise in Garching bei München 2023

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Die Grundstückspreise in Garching bei München liegen in mittlerer Lage bei 2550 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2915 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 2205 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
2.205€/m2
2.450€/m2
2.695€/m2
Mittlere Lage
2.295€/m2
2.550€/m2
2.805€/m2
Gute Lage
2.385€/m2
2.650€/m2
2.915€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Garching bei München nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 3111 € 3238 € 3365 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 2768 € 2881 € 2994 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 2523 € 2626 € 2729 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 2303 € 2397 € 2491 €

Grundstückspreise in Garching bei München unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Garching bei München ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2008 € 2091 € 2173 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2450 € 2550 € 2650 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2940 € 3060 € 3180 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Garching bei München nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 40 € 84 € 127 €
Bauerwarungsland 357 € 548 € 739 €
Ungeordnetes Rohbauland 816 € 1122 € 1428 €
Geordnetes Rohbauland 1530 € 1632 € 1734 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Garching bei München im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 936 € 975 € 1013 €
2002 925 € 963 € 1001 €
2003 990 € 1030 € 1071 €
2004 1229 € 1279 € 1330 €
2005 1273 € 1325 € 1377 €
2006 1425 € 1483 € 1542 €
2007 1512 € 1574 € 1635 €
2008 1653 € 1720 € 1788 €
2009 1558 € 1622 € 1685 €
2010 1502 € 1563 € 1625 €
2011 1596 € 1661 € 1726 €
2012 1578 € 1642 € 1707 €
2013 1585 € 1649 € 1714 €
2014 1653 € 1721 € 1788 €
2015 1706 € 1776 € 1846 €
2016 1773 € 1846 € 1918 €
2017 1928 € 2007 € 2085 €
2018 2153 € 2241 € 2329 €
2019 2325 € 2420 € 2515 €
2020 2336 € 2431 € 2527 €
2021 2449 € 2549 € 2649 €
2022 2531 € 2634 € 2737 €
2023 2450 € 2550 € 2650 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Garching bei München

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Garching bei München ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Garching bei München

Der Bodenwert in Garching bei München liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2650 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 8%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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