Grundstückspreise in Herrsching am Ammersee 2023

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Die Grundstückspreise in Herrsching am Ammersee liegen in mittlerer Lage bei 1850 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2475 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1260 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.260€/m2
1.400€/m2
1.540€/m2
Mittlere Lage
1.665€/m2
1.850€/m2
2.035€/m2
Gute Lage
2.025€/m2
2.250€/m2
2.475€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Herrsching am Ammersee nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1778 € 2349 € 2857 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1581 € 2090 € 2542 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1442 € 1905 € 2317 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1316 € 1739 € 2115 €

Grundstückspreise in Herrsching am Ammersee unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Herrsching am Ammersee ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1148 € 1517 € 1845 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1400 € 1850 € 2250 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1680 € 2220 € 2700 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Herrsching am Ammersee nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 29 € 61 € 92 €
Bauerwarungsland 259 € 397 € 536 €
Ungeordnetes Rohbauland 592 € 814 € 1036 €
Geordnetes Rohbauland 1110 € 1184 € 1258 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Herrsching am Ammersee im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 535 € 707 € 860 €
2002 529 € 699 € 850 €
2003 565 € 747 € 909 €
2004 702 € 928 € 1129 €
2005 727 € 961 € 1169 €
2006 814 € 1076 € 1309 €
2007 864 € 1142 € 1389 €
2008 944 € 1248 € 1518 €
2009 890 € 1176 € 1431 €
2010 858 € 1134 € 1379 €
2011 912 € 1205 € 1466 €
2012 901 € 1191 € 1449 €
2013 905 € 1197 € 1455 €
2014 945 € 1248 € 1518 €
2015 975 € 1288 € 1567 €
2016 1013 € 1339 € 1629 €
2017 1101 € 1456 € 1770 €
2018 1230 € 1626 € 1977 €
2019 1329 € 1756 € 2136 €
2020 1335 € 1764 € 2145 €
2021 1399 € 1849 € 2249 €
2022 1446 € 1911 € 2324 €
2023 1400 € 1850 € 2250 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Herrsching am Ammersee

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Herrsching am Ammersee ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Herrsching am Ammersee

Der Bodenwert in Herrsching am Ammersee liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2250 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 60%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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