Grundstückspreise in Seefeld 2023

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Die Grundstückspreise in Seefeld liegen in mittlerer Lage bei 2200 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2640 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1800 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.800€/m2
2.000€/m2
2.200€/m2
Mittlere Lage
1.980€/m2
2.200€/m2
2.420€/m2
Gute Lage
2.160€/m2
2.400€/m2
2.640€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Seefeld nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 2540 € 2794 € 3048 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 2260 € 2485 € 2711 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 2060 € 2266 € 2472 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1880 € 2068 € 2256 €

Grundstückspreise in Seefeld unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Seefeld ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1640 € 1804 € 1967 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2000 € 2200 € 2400 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2400 € 2640 € 2880 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Seefeld nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 35 € 72 € 110 €
Bauerwarungsland 308 € 473 € 638 €
Ungeordnetes Rohbauland 704 € 968 € 1232 €
Geordnetes Rohbauland 1320 € 1408 € 1496 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Seefeld im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 764 € 841 € 917 €
2002 755 € 831 € 906 €
2003 808 € 889 € 970 €
2004 1003 € 1104 € 1204 €
2005 1039 € 1143 € 1247 €
2006 1163 € 1280 € 1396 €
2007 1234 € 1358 € 1481 €
2008 1349 € 1484 € 1619 €
2009 1272 € 1399 € 1526 €
2010 1226 € 1349 € 1471 €
2011 1303 € 1433 € 1563 €
2012 1288 € 1417 € 1546 €
2013 1294 € 1423 € 1552 €
2014 1350 € 1485 € 1620 €
2015 1393 € 1532 € 1672 €
2016 1448 € 1592 € 1737 €
2017 1574 € 1731 € 1889 €
2018 1758 € 1934 € 2109 €
2019 1898 € 2088 € 2278 €
2020 1907 € 2098 € 2288 €
2021 1999 € 2199 € 2399 €
2022 2066 € 2272 € 2479 €
2023 2000 € 2200 € 2400 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Seefeld

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Seefeld ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Seefeld

Der Bodenwert in Seefeld liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2400 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 19%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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