Grundstückspreise in Stuttgart-Untertürkheim 2023

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Die Grundstückspreise in Stuttgart-Untertürkheim liegen in mittlerer Lage bei 1230 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1562 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1053 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.053€/m2
1.170€/m2
1.287€/m2
Mittlere Lage
1.107€/m2
1.230€/m2
1.353€/m2
Gute Lage
1.278€/m2
1.420€/m2
1.562€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Stuttgart-Untertürkheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1485 € 1562 € 1803 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1322 € 1389 € 1604 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1205 € 1266 € 1462 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1099 € 1156 € 1334 €

Grundstückspreise in Stuttgart-Untertürkheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Stuttgart-Untertürkheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 959 € 1008 € 1164 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1170 € 1230 € 1420 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1404 € 1476 € 1704 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Stuttgart-Untertürkheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 19 € 40 € 61 €
Bauerwarungsland 172 € 264 € 356 €
Ungeordnetes Rohbauland 393 € 541 € 688 €
Geordnetes Rohbauland 738 € 787 € 836 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Stuttgart-Untertürkheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 447 € 470 € 543 €
2002 442 € 464 € 536 €
2003 472 € 497 € 573 €
2004 587 € 617 € 712 €
2005 608 € 639 € 738 €
2006 680 € 715 € 826 €
2007 722 € 759 € 876 €
2008 789 € 830 € 958 €
2009 744 € 782 € 903 €
2010 717 € 754 € 870 €
2011 762 € 801 € 925 €
2012 753 € 792 € 914 €
2013 757 € 795 € 918 €
2014 789 € 830 € 958 €
2015 815 € 856 € 989 €
2016 847 € 890 € 1028 €
2017 920 € 968 € 1117 €
2018 1028 € 1081 € 1248 €
2019 1110 € 1167 € 1348 €
2020 1115 € 1173 € 1354 €
2021 1169 € 1229 € 1419 €
2022 1208 € 1270 € 1467 €
2023 1170 € 1230 € 1420 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Stuttgart-Untertürkheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Stuttgart-Untertürkheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Stuttgart-Untertürkheim

Der Bodenwert in Stuttgart-Untertürkheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1420 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 21%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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