DIN 283 – Wohnfläche ermitteln: Was wird mit angerechnet?
Ist die DIN 283 noch gültig?
Nein, die DIN 283 – herausgebracht im März 1952 – wurde im Jahr 1983 ersatzlos zurückgezogen und ist damit nicht mehr gültig. Stattdessen sollten Wohnflächen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt werden. Bei freifinanziertem Wohnungsbau kann auch die DIN 277 angewendet werden. Nach ihr werden allerdings nur die Nutz- und Verkehrsflächen einer Wohnung berechnet werden und nicht die Wohnfläche.
Hinweis | Obwohl die DIN 283 zurückgenommen wurde, ist sie noch immer weit verbreitete Praxis. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen und die Angebote auf Grundlage der Wohnfläche vergleichen möchten, sollten Sie deshalb darauf achten, dass diese bei allen Angeboten nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet wurde – nicht nach DIN 283. |
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Mehr Informationen zur Wohnflächenberechnung nach der WoFlV finden Sie hier: xxx
Zur DIN 277 finden Sie in diesem Fachartikel weitere Informationen: DIN 277: Was zählt zur Nettoraumfläche, was nicht?
Was wird in der DIN 283 erklärt?
In der Norm der DIN 283 wird die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche erklärt, nach denen die Norm unterscheidet.
DIN 283: Flächenaufmaß, Zeitpunkt des Aufmaßes und Maßgenauigkeit
- Flächenaufmaß: Hier finden sich keine Anweisungen für das Flächenaufmaß.
- Zeitpunkt des Aufmaßes: Die Norm 283 lässt das Aufmaß auf Basis von Fertigmaßen.
- Maßgenauigkeit: Im geförderten Wohnbau war es lange Zeit Usus, Wohnflächen in vollen m² anzugeben und ggf. auf- und abzurunden. Heute werden Wohnflächen in 1/100 m² berechnet und allen ökonomischen Berechnungen zugrunde gelegt.
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DIN 283: Anrechenbarkeit von Schornsteinen, Fenster- und Türnischen auf die Wohnfläche
- Schornsteine: Im geförderten Wohnbau war es lange Zeit Usus, Wohnflächen in vollen Quadratmetern anzugeben und gegebenenfalls auf- und abzurunden. Heute werden Wohnflächen in 1/100 Quadratmeter berechnet und allen ökonomischen Berechnungen zugrunde gelegt.
- Fensternischen: Gemäß Abschnitt 2.12 ist eine Anrechnung, mit derselben Begründung wie die WoFlV, nicht vorgesehen.
- Türnischen: Gemäß Abschnitt 2.12 ist eine Anrechnung nicht vorgesehen.
DIN 283: Anrechenbarkeit von Wandnischen und Erkern auf die Wohnfläche
Abschnitt 2.1 der DIN 283 sieht die Anrechnung von Wandschränken und Erkern mit einer Mindestgrundfläche von 0,5 Quadratmetern vor.
DIN 283: Berücksichtigung von Emporen und Dachschrägen bei der Wohnfläche
- Emporen: Die Fläche einer Empore ist, im Gegensatz zu einem Treppenpodest, der Grundfläche zuzurechnen. Bei ausreichend lichter Höhe können diese zum Wohnzweck genutzt werden und müssen gemäß Urteil des OVG Münster vom 13. Mai 1991 (BBauBl. 1992 S. 854) der Grundfläche zugerechnet werden. DIN 283 sieht vor, den Raum unterhalb der Empore, anzurechnen.
- Dachschrägen: Die Fläche einer Empore ist, im Gegensatz zu einem Treppenpodest, der Grundfläche zuzurechnen. Bei ausreichend lichter Höhe können diese zum Wohnzweck genutzt werden und müssen gemäß Urteil des OVG Münster vom 13. Mai 1991 (BBauBl. 1992 S. 854) der Grundfläche zugerechnet werden. Unterschiedlich regeln DIN 283 und 277 die Anrechnung des Raumes unterhalb der Empore. DIN 283 sieht vor, den Raum unterhalb der Empore, anzurechnen. DIN 277, Abschnitt 1.5.3 sieht die Erfassung mit unterschiedlicher Geschosshöhe innerhalb einer Grundrissebene vor.
DIN 283: Anrechenbarkeit von Treppen und Raumteilen unter Treppen auf die Wohnfläche
- Treppen: In Abschnitt 2.13 gibt es bezüglich Treppenabsätzen keine ausdrückliche Regelung.
- Raumteile unter Treppen: Sieht gemäß Abschnitt 2.12 die Anrechnung derartiger Raumteile vor, entsprechend der Regelung der WoFIV (Wohnflächenverordnung).
DIN 283: Anrechenbarkeit von Wintergärten auf die Wohnfläche
Die DIN-Norm 283 sieht eine Anrechnung nicht beheizter Wintergärten lediglich zu 50 Prozent vor, beheizte Wintergärten dagegen werden zu 100 Prozent angerechnet.
DIN 283: Anrechenbarkeit von Terrassen, Balkonen und Loggien auf die Wohnfläche
Abschnitt 2.2.3 in Teil 2 der DIN 283 sieht eine 25 prozentige Anrechnung der Grundfläche für Balkone, Loggien, Terrassen und gedeckten Freisitzen vor.
Mehr zum Thema Wohnflächenverordnung finden Sie in unserem Artikel WoFlV – Wohnflächenverordnung: Was zählt zur Wohnfläche, was nicht?
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