Grundsteuer 2022: Das kommt jetzt auf Eigentümer zu
Was hat es mit der Grundsteuer 2022 auf sich?
Die Grundsteuer ist eine Abgabe ans Finanzamt, die alle Eigentümer von Grundstücken in Deutschland einmal pro Jahr bezahlen müssen. Eine gute Einnahmequelle vor allem für Gemeinden, da sie dadurch jährlich rund 15 Milliarden Euro einnehmen. Dabei ist die Grundsteuer nicht wie die Gewerbesteuer abhängig von erzielten Einkünften, sie orientiert sich vielmehr am Wert des Grundstücks und der Bebauung.
Bisher wurde die Grundsteuer Jahr für Jahr nach einer gleichen Formel erhoben, doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Entscheid aus dem Jahr 2018 eine Reform der Grundsteuer 2022 herausgegeben. Für viele Eigentümer in ganz Deutschland bedeutet das, dass sie Post vom Finanzamt bekommen und für die Neuberechnung der Grundsteuer eine Steuererklärung abgeben müssen.
Aber keine Angst – bis die neue Grundsteuer 2022 bezahlt werden muss, wird es noch einige Jahre dauern. Durch das Urteil des Bundesgerichts verliert die alte Berechnungsgrundlage ihre Gültigkeit erst zum Jahreswechsel 2025, das heißt, bis dahin muss die Steuerreform abgeschlossen sein. Dafür haben das Bundesfinanzministerium und die Finanzämter nun die Weichen gestellt, indem sie über die neuen Veränderungen informieren und teilweise auch ihre Informationen an Eigentümer rausschicken.
Grundsteuerreform: Was kommt auf mich als Eigentümer zu?
Ganz konkret müssen Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Deutschland bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz am Stichtag 1. Januar 2022 machen. Auf Basis dieser Daten wird dann die neue Grundsteuer berechnet, die erstmals 2025 erhoben werden soll.
Diese so genannte Feststellungserklärung kann ab heute abgegeben werden, möglichst elektronisch über die Plattform Elster des Finanzamtes. Dafür braucht man ein Benutzerkonto, das online beantragt werden kann. Wer bereits ein Elster-Konto für die Abgabe der Einkommensteuererklärung besitzt, kann dieses auch für die Feststellungserklärung nutzen. Eine schriftliche Erklärung kann nur in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung abgegeben werden.
Dabei muss für jede Immobilie eine eigene Erklärung abgegeben werden. Die Finanzamtszuständigkeit richtet sich hierbei nach der Lage des Grundbesitzes, es muss also nicht automatisch dasselbe Finanzamt wie bei der Einkommenserklärung zuständig sein.
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Grundsteuerreform: Was genau wollen die Finanzämter wissen?
Alles gleich und doch ganz anders? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, schließlich wendet jedes Bundesland sein eigenes Berechnungsmodell an. Diese Modelle variieren etwas, da unterschiedliche Angaben gemacht werden müssen. So sind in manchen Bundesländern beispielsweise der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche anzugeben, in anderen Katasterangaben wie Flurstück und Flurnummer sowie Alter des Gebäudes und dessen Nutzung. All diese Angaben speichert der Fiskus und errechnet aus diesen Daten den so genannten Grundsteuerwert. Alle sieben Jahre soll dieser dann künftig neu erhoben werden, damit die Angaben auch aktuell sind.
Woher weiß ich, dass auch ich dem Finanzamt Angaben zu meinem Eigentum machen muss?
Seit April verschicken die meisten Bundesländer Informationsschreiben an alle Eigentümer, im Datenstammblatt nach Angaben etwa zum Flurstückkennzeichen oder zum Bodenrichtwert zu suchen. Andere Länder wie Berlin schicken kein Anschreiben, sondern informieren nur Hausverwaltungen oder verweisen Bürger online darauf, in Bauunterlagen, Kaufverträgen und Grundbuchauszügen nach Daten zu Baujahr, Fläche, Sanierungen, Lagebezeichung oder nach der Flurstücksnummer zu suchen.
Was passiert, wenn ich keine Angaben zu meinem Grundstück mache?
Die Angaben zur Grundsteuer sind nicht optional oder freiwillig, sie haben einen ähnlichen Status wie die Steuererklärung. Wer nicht rechtzeitig die geforderten Angaben erbringt, muss wegen der Verspätung mit einem Zuschlag rechnen. Falsche Angaben können bestraft werden. Angaben zur Grundsteuerreform sollten deshalb nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern rechtzeitig vor Ende Oktober gemacht werden.
Wird die Grundsteuer generell steigen?
Wie viel Grundsteuer jeder am Ende entrichten muss, erfahren die Eigentümer voraussichtlich erst 2025, wenn die Steuer erstmals nach den neuen Regeln errechnet wird. Der Grundsteuerwert ist dabei nur eine Komponente bei der Berechnung. Auch der Steuerbetrag mit den so genannten Hebesätzen der jeweiligen Gemeinden kann variieren.
Grundsteuer 2022: Was gehört alles in die Steuererklärung?
Welche Daten benötigt das Finanzamt für eine Neuberechnung? Hier herrscht noch Erklärungsbedarf, gerade weil es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird. Klar ist, dass für rund 36 Millionen wirtschaftliche Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden müssen. Die Formel zur Errechnung der Grundsteuer bleibt immerhin gleich. Sie setzt sich weiterhin aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen.
Wer sicher gehen will, was er als Eigentümer für Angaben machen muss, sollte sich auf der Homepage seines zugehörigen Finanzamtes oder auf der Finanzseite seines Bundeslandes darüber informieren, was bis zum 31. Oktober 2022 gemeldet werden muss.
Warum soll die Grundsteuer überhaupt neu berechnet werden?
Damit es gerechter zugeht – so müsste die Quintessenz lauten. Bislang wurden Häuser und Grundstücke mancherorts nämlich sehr unterschiedlich besteuert, weil der Grundsteuer der sogenannte Einheitswert der Grundstücke zu Grunde lag. So konnte ein vergleichbares Haus in einem Ort verglichen mit einem ähnlichen in einem anderen Ort fast vier Mal so hoch besteuert werden.
Im Westen stammt der Einheitswert noch aus dem Jahr 1964, im Osten sogar noch von 1935. Und weil sich seither die Werte sowohl im Osten wie im Westen teilweise stark unterschiedlich entwickelt haben, kommt es zu den immensen Unterschieden. Mit der Grundsteuerreform 2022 sollen die Differenzen jetzt behoben und wieder in Einklang mit der Verfassung gebracht werden.
Mehr Informationen zum Thema Grundsteuer können Sie in unserem Artikel "Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2025 in Deutschland?" nachlesen.
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