Immoportal-Umfrage zeigt: Die Angst vor steigenden Mieten ist groß

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Teurere Lebensmittel, explodierende Benzinpreise, hochpreisiges Gas – die Sorge vor den Folgen einer Inflation in Deutschland ist groß. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schwört die Bevölkerung deshalb bereits jetzt auf Energiesparen ein. Die Gasspeicher seien zwar Anfang September zu 83 Prozent wieder aufgefüllt, doch der Kampf bei der Verteilung könnte trotzdem zu steigenden Gaspreisen führen. Der Grünen-Politiker versucht zu beruhigen: Gut gefüllte Gasspeicher führten dazu, „dass wir nicht mehr für jeden Preis einkaufen werden. Dadurch werden sich die Märkte beruhigen und runtergehen“. Dennoch ist unter Mietern die Angst vor steigenden Mieten und Mietnebenkosten groß, wie die Umfrage des Onlinemagazins Immoportal.com zeigt.

Mieter fürchten eine Verdoppelung der Mietnebenkosten

Bei der Online-Umfrage, bei der 1025 Mieter mitgemacht haben, gaben über 80 Prozent der Befragten an, Angst vor steigenden Mieten zu haben. Allerdings legt nur knapp ein Drittel der Mieter Geld zurück, damit er später genug Reserven für eine Mieterhöhung hat und in seiner Mietwohnung wohnen bleiben kann.

„Die Sorge vor steigenden Mieten ist begründet. Viele Menschen belasten heute schon die höheren Preise für Lebensmittel und Benzin. Die Angst, sich irgendwann die Wohnung kaum mehr leisten zu können, ist daher groß. Und viele verdienen nicht genug, um neben den alltäglichen Kosten noch etwas für eine höhere Miete in naher Zukunft zurücklegen zu können“, sagt Florian Fischer, Gründer des Onlinemagazins Immoportal.com.

 

Knapp zwei Drittel der Befragten treibt zudem die Sorge um, dass sich die Mietnebenkosten nahezu verdoppeln werden bis zum Ende des Jahres. Nur jeder vierte geht von moderat steigenden Nebenkosten gleichbleiben, davon ist lediglich eine Minderheit von drei Prozent der Befragten überzeugt.

Mietvertrag: Was steht drin zu Mieterhöhungen?

Doch ist all die Sorge begründet? Was steht dazu in den Mietverträgen? Auch hier waren die Umfrageergebnisse sehr aufschlussreich. Knapp 40 Prozent der Befragten haben zu Mietsteigerungen keine Klausel im Mietvertrag stehen. Das heißt, dass sie frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung mit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete rechnen müssen. Die Miete erhöht sich somit vergleichsweise moderat, denn der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das wurde durch die sogenannte Kappungsgrenze festgelegt.

Indexmiete: Warum sie Mieter belastet

Schwierig kann es bei einer Klausel zur Indexmiete werden. Diese gestattet es Vermietern, den Mietpreis an die Inflationsrate anzupassen. Dafür verzichtet der Vermieter darauf, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzugleichen. In den vergangenen Jahren, in denen eine stabile Preisentwicklung vorherrschte, war diese Art von Miete daher durchaus attraktiv für viele Mieter. Mit dem deutlichen Anstieg der Inflationsrate sieht das jetzt aber anders aus. Laut aktuellem Mietrecht gibt es somit keine Höchstgrenze bei der Erhöhung der Mieten, und die Mietpreisbremse muss auch nicht eingehalten werden.

 

„Eine hohe Inflation führt also automatisch zu einer Erhöhung der Mieten“, warnt Fischer. Mehr als jeder zehnte der Befragten gab in der Umfrage an, eine Klausel zur Indexmiete in seinem Vertrag stehen zu haben. Sie könnten von einer deutlich steigenden Miete in den nächsten Monaten betroffen sein.

Mieterhöhungsklauseln und Gaspreis im Auge behalten

„Ich kann Mietern nur raten, in ihren Verträgen nachzusehen, um welche Art von Miete es sich bei ihnen handelt und ob es einen Eintrag zur Indexmiete oder Staffelmiete gibt.“ Rund 15 Prozent der befragten Mieter gab an, einen Eintrag zu einer Staffelmiete im Vertrag stehen zu haben. Staffelmiete bedeutet, dass die Miete in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden darf. In welchen Abständen und in welcher Höhe wurde vor Abschluss des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt. Auch hierbei sollten Mieter noch einmal in ihren Verträgen nachsehen, damit es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

„Doch selbst wenn es keine Mieterhöhungsklauseln im Vertrag gibt, bleiben immer noch die Mietnebenkosten“, sagt Fischer. Und obwohl der Bundeswirtschaftsminister die Angst zu nehmen versucht, müssen Gasverbraucher in Deutschland wohl trotzdem mit zusätzlichen Belastungen von mehreren hundert Euro rechnen. Die erhöhten Gaspreise könnten im Winter zu deutlich höheren Mietnebenkosten führen.

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