Geruchsbelästigung: Was muss ich als Nachbar ertragen?

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Geruchsbelästigung durch den Nachbarn: Wie kann ich dagegen vorgehen?

Ihnen stinkt's – im wahrsten Sinne des Wortes. Weil Ihr Nachbar seine Fischreste nie ordentlich im Hausmüll entsorgt, weil die Katze der Nachbarin mit Vorliebe ins Treppenhaus uriniert, weil Ihr Nachbar, mit dem Sie Balkon an Balkon leben, jeden Tag seinen Holzkohlegrill anwirft, egal wie der Wind steht. Doch was dagegen tun? Kisten packen, Wohnung kündigen und ab dafür? Nein, Gerüche vom Nachbarn zählen zu den Immissionen und die müssen Sie nicht klaglos hinnehmen.

In manchen Fällen können Sie diese sogar zur Anzeige bringen. Hierzu sollte Sie ein Rechtsanwalt in Sachen Mietrecht beraten. Das Thema ist nämlich nicht ganz so einfach, denn meistens hat jeder eine andere Toleranzschwelle. Während für den einen Zigarettenrauch schon eine Geruchsbelästigung ist, gilt er für andere als „normal“ und als nicht sonderlich störend. Überhaupt nimmt jeder Gerüche anders wahr: Den einen stören Zigarettenqualm und Küchengerüche im Treppenhaus, dem anderen stinkt Nachbars Grill, der Kompostbehälter oder das penetrante Parfüm der aufgetakelten Nachbarin.

Daher kommt es – wie auch sonst im Nachbarrecht – immer auf den Einzelfall an. Mit anderen Worten: Welche Rechte Nachbarn haben, hängt zum einen von der Intensität und Beschaffenheit des Aromas ab, zum anderen von der im Einzelnen festzustellenden Geruchsbelästigung des Betroffenen.

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Beschwerden aufgrund von Gerüchen: Wann darf der Vermieter kündigen?

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus und Ihr Nachbar hat viele Katzen, die regelmäßig ihr Geschäft im Treppenhaus verrichten. Die Luft, die Sie im Treppenhaus wahrnehmen ist in Ihren Augen unzumutbar und eine dauerhafte Geruchsbelästigung. Was also tun? Natürlich können Sie Ihren Nachbarn direkt ansprechen und auffordern, dass er seine Katzen nicht mehr im Treppenhaus urinieren lässt, sondern sich ein Katzenklo anschafft. Stellt sich dieser allerdings stur, sollten Sie sich beim Vermieter beschweren.

Sollte der Vermieter feststellen, dass zu viele Tiere in seiner Mietwohnung leben, könnte das schon für eine Kündigung reichen. Denn Tiergerüche aus einer nicht artgerechten Haltung oder von zu vielen Tieren sind ein Kündigungsgrund.

Ist die Ursache für den Gestank eher faulenden Speiseresten oder abgelaufenen Lebensmitteln zuzuschreiben und droht vielleicht sogar eine Substanzschädigung der Wohnung durch Ungezieferbefall, hat der Vermieter ebenfalls das Recht, seinem Mieter fristlos zu kündigen.

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Mietrecht: Wann ist eine Mietminderung aufgrund von Geruchsbelästigung zulässig?

Nicht immer ist es aber nur Ihr Nachbar, der Sie mit seinem „Mief“ einnebelt. Auch Sie selbst könnten Auslöser von empfundener Geruchsbelästigung sein. Zum Beispiel, wenn Sie einen Wäschetrockner in Ihrer Wohnung aufstellen. Dieses dürfen Sie als Mieter grundsätzlich schon, Ihre Nachbarn können sich allerdings dagegen wehren, wenn die Abluft ihre Luft verpestet. In diesem Fall kann sogar eine Mietminderung zulässig sein.

Auch Biomülltonnen müssen richtig aufgestellt sein, damit es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt. So kann auch ein stinkender Komposthaufen an der Grundstücksgrenze zu einem Rechtsstreit um Gerüche führen. Denn gerade bei falscher Kompostierung können sich starke Geruchsbelästigungen entwickeln.

Kann man die Intensität der Geruchsbelästigung messen?

Ist ein Geruch messbar? Ja, ist er. Im Streitfall kann die Intensität des Gestanks tatsächlich durch eine Luftmessung ermittelt werden. In manchen Bundesländern, wie Sachsen, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen, wurden für diese Zwecke sogar Geruchsimmissions-Richtlinien festgelegt. Diese Richtlinien können Ihnen helfen sich zu orientieren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Geruchsausstöße oder Abgase von Ihrem Nachbarn Sie übermäßig belästigen.

Bekannte Urteile: Wann kann ich meinen Nachbarn wegen Geruchsbelästigung anzeigen?

Natürlich sollten Sie nicht sofort Streit anfangen, wenn Ihr Nachbar schon das dritte Mal in dieser Woche seinen Grill anfeuert. In den meisten Fällen hilft schon ein klärendes Gespräch, wenn Sie etwas ärgert. Trotzdem gibt es Situationen, in denen das Gespräch nicht mehr weiterführt. Und jede Geruchsbelästigung müssen Sie dann auch nicht hinnehmen.

Bei Anzeigen sollten Sie aber auf jeden Fall eine Rechtsberatung einholen. Es gab aber schon einige Urteile zu Geruchsbelästigungen, die Sie kennen sollten. Die wichtigsten Urteile in Kürze:

1. Grillverbot für alle

Gerade in Mehrfamilienhäusern muss auf die Mitbewohner Rücksicht genommen werden. Prüfen Sie daher in der Hausordnung, ob generell ein Grillverbot auf dem Balkon besteht. Fühlen Sie sich von ständigem Grillgeruch des Nachbarn gestört, können Sie auch auf eine solche Klausel in der Hausordnung drängen. Nicht selten wird es verhängt – ganz unabhängig davon, ob das Fleisch auf einem Holzkohle- oder auf einem Elektrogrill gegart wird. Hält sich ein Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, kann ihm eine fristlose Kündigung drohen. So hat es das Landgericht Essen einst entschieden (Aktenzeichen 10, Seite 438/01).

2. Qualm auf dem Balkon

Ihre Nachbarn sind Kettenraucher und verpesten in Ihren Augen den Hausflur, oder machen es Ihnen unmöglich, ihren Balkon zu nutzen? In solchen Fällen ist ein Einwand gerechtfertigt. In einem Fall rauchte ein Ehepaar zwischen 12 und 20 Zigaretten pro Tag auf seinem Balkon und störte damit die darüber wohnenden Nachbarn. Wird diese Störung als essenzielle Beeinträchtigung wahrgenommen, kann der betroffene Nachbar rauchfreie Zeiten verlangen. So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH). Nichtraucher dürfen sich schon bei geringer Beeinträchtigung zur Wehr setzen, wenn sie Gesundheitsgefahren durch aufsteigende Rauchpartikel anhand eines Feinstaub- und Gesundheitsgutachtens belegen können. Dieses urteilte das BGH, nachzulesen in Aktenzeichen V ZR 110/14.

3. Kochorgien im Haus

Zwiebelduft und Fischgeruch liegen in der Luft? Auch gegen Kochgerüche können Nachbarn vorgehen, wenn diese sie erheblich beeinträchtigen. Hierbei geht es allerdings um vergleichbare Messwerte. Belästigungen gelten dann als unwesentlich, wenn ein durchschnittlicher Mensch sie kaum noch empfindet. Hierbei kommt es aber nicht darauf an, dass die belegbare Geruchsbelästigung dauernd anhält, es genügt, wenn sie gelegentlich eintritt. So urteilte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 16Wx67/97).

4. Ortsüblicher Dunst

Wo gekocht wird, entstehen Gerüche. Da kann man meistens nicht viel machen. Viele Menschen müssen sich einfach damit abfinden, zwangsläufig Essensgerüche zu schnuppern, weil eine Dunstabzugshaube diese eben nach außen transportiert. Rechtlich gesehen gilt hierbei allerdings: Für die Gerichte ist die Benutzung einer Dunstabzugshaube ortsüblich und wird als nur unwesentliche Beeinträchtigung bewertet (Amtsgericht Meldorf, Aktenzeichen 31 C 1038/98). Wer sich nicht mit den Nachbarn über Essensgerüche und Kochdünste streiten will, sollte sich einfach eine Dunstabzugshaube ohne Abluft anschaffen.

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