Grundstückspreise in Pullach im Isartal 2023

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Die Grundstückspreise in Pullach im Isartal liegen in mittlerer Lage bei 3000 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 3520 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 2610 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
2.610€/m2
2.900€/m2
3.190€/m2
Mittlere Lage
2.700€/m2
3.000€/m2
3.300€/m2
Gute Lage
2.880€/m2
3.200€/m2
3.520€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Pullach im Isartal nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 3683 € 3810 € 4064 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 3276 € 3389 € 3615 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 2987 € 3090 € 3296 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 2726 € 2820 € 3008 €

Grundstückspreise in Pullach im Isartal unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Pullach im Isartal ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2378 € 2460 € 2624 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2900 € 3000 € 3200 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 3480 € 3600 € 3840 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Pullach im Isartal nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 48 € 99 € 150 €
Bauerwarungsland 420 € 645 € 869 €
Ungeordnetes Rohbauland 960 € 1320 € 1680 €
Geordnetes Rohbauland 1800 € 1920 € 2040 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Pullach im Isartal im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 1108 € 1147 € 1223 €
2002 1095 € 1133 € 1209 €
2003 1172 € 1212 € 1293 €
2004 1455 € 1505 € 1606 €
2005 1507 € 1559 € 1663 €
2006 1687 € 1745 € 1862 €
2007 1790 € 1852 € 1975 €
2008 1956 € 2024 € 2159 €
2009 1844 € 1908 € 2035 €
2010 1778 € 1839 € 1962 €
2011 1889 € 1954 € 2085 €
2012 1868 € 1932 € 2061 €
2013 1876 € 1941 € 2070 €
2014 1957 € 2025 € 2160 €
2015 2020 € 2090 € 2229 €
2016 2099 € 2172 € 2316 €
2017 2282 € 2361 € 2518 €
2018 2549 € 2637 € 2813 €
2019 2753 € 2848 € 3037 €
2020 2765 € 2861 € 3051 €
2021 2899 € 2999 € 3199 €
2022 2996 € 3099 € 3306 €
2023 2900 € 3000 € 3200 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Pullach im Isartal

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Pullach im Isartal ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Pullach im Isartal

Der Bodenwert in Pullach im Isartal liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 3200 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 10%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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