Wann und wie können Vermieter ihrem Mieter kündigen?
Mieter kündigen: Das Wichtigste in Kürze
- Als Vermieter ist es nicht leicht, dem Mieter zu kündigen, aber möglich.
- Das Recht auf eine ordentliche Kündigung besteht bei Eigenbedarf, bei Vertragsverletzung (z.B. Zahlungsverzug oder Störung des Hausfriedens) und aus wirtschaftlichen Gründen.
- Vor der Kündigung sollten Vermieter eine Abmahnung aussprechen.
- Es gelten unterschiedliche Kündigungsfristen, abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
- Im Mietvertrag können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
- Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Mieter eingegangen sein, um die Frist zu wahren.
- Eine fristlose Kündigung des Mieters ist unter anderem möglich, wenn dieser mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
- In der Kündigung des Mietvertrags müssen bestimmte Angaben enthalten sein und sie bedarf der Schriftform.
- Bei einem befristeten Mietvertrag ist keine ordentliche Kündigung möglich, nur eine fristlose.
Wann dürfen Vermieter einem Mieter kündigen?
Mieterhöhung oder schlechtes Bauchgefühl – diese Argumente sind rechtlich gesehen kein Grund, um ein Mietverhältnis zu beenden. Nur, wenn Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse haben, Ihrem Mieter zu kündigen, dürfen Sie ihm ordentlich, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§573 BGB). Demnach liegt ein berechtigtes Interesse vor bei:
- Pflichtverletzung: Der Mieter verletzt schuldhaft und nicht unerheblich seine Pflichten
- Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die vermieteten Räume selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushaltes
- Wirtschaftlicher Verwertung: Der Vermieter würde durch die Vermietung an einer Verwertung im wirtschaftlich angemessenen Rahmen gehindert und erhebliche Nachteile durch die Vermietung erleiden
Was gilt als Pflichtverletzung seitens des Mieters?
Mieter haben genauso wie Vermieter bestimmte Pflichten. Kommen sie diesen nicht nach, spricht man von einer Pflichtverletzung. Die häufigsten Pflichtverletzungen, die Mieter begehen, sind:
1. Zahlungsverzug und unpünktliche Mietzahlung
Mieter, die ihre Miete gar nicht, nur hin und wieder oder unpünktlich zahlen, sind ein großes Problem für Vermieter. Vermieter dürfen daher bei zahlungsunwilligen Mietern eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn diese mit zwei Monatsmieten im Rückstand liegen, oder sie innerhalb von zwei aufeinander folgenden Monaten mit mindestens einer Monatsmiete im Verzug sind. Der Mieter hat aber noch eine Chance, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird, nämlich dann, wenn er seine Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach der zugestellten Räumungsklage begleicht (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Diese Schonfrist gilt jedoch nur, wenn er in den letzten zwei Jahren nicht bereits Gebrauch davon gemacht hat. Haben Sie als Vermieter dem Mieter zudem neben der fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung wegen seines Mietrückstandes ausgesprochen, muss er die Wohnung mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist verlassen, selbst wenn er die Forderung beglichen hat.
2. Störung des Hausfriedens und Verstoß gegen die Hausordnung
Wenn der Mieter den Hausfrieden permanent stört oder gegen die Hausordnung verstößt, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis zu beenden. Dies ist allerdings nur möglich bei:
- Wiederholter nächtlicher Ruhestörung
- Beleidigung und Bedrohung
- Tätlichen Angriffen
- Übler Nachrede
- Vorsätzlichen Sachbeschädigungen
- Kriminellen Handlungen
Achtung! |
Wenn Sie als Vermieter Ihrem Mieter wegen Störung des Hausfriedens kündigen wollen, sind Sie in der Beweispflicht. Daher ist es wichtig, die Störungen zu dokumentieren und Zeugen zu benennen, um die Störung bei einem möglichen Gerichtsverfahren glaubhaft darzulegen. |
3. Vernachlässigung der Mietsache
Der Mieter unterschreibt bei Vertragsabschluss eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Mietsache. Wenn er diese missachtet, muss er mit einer Kündigung rechnen. Eine erhebliche Verletzung der Mietsache liegt vor, wenn:
- von einem Mieter Brandgefahr ausgeht
- Mieter unerlaubte Veränderungen an der Bausubstanz vornehmen
- Mieter die Bausubstanz gefährden
- Mieter bei Frostgefahr die Heizungen ausstellen
4. Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte (Untermieter)
Will der Mieter seine Mietwohnung oder Teile der Wohnung an einen Dritten untervermieten, muss er dafür das Einverständnis des Vermieters einholen. Versäumt er das, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter nach einer Abmahnung zu kündigen. Es gibt aber eine Ausnahme: Besteht für den Mieter ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung einem Untermieter zu überlassen, ist die Kündigung hinfällig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er einen befristeten Auslandsaufenthalt plant.
Dürfen Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Natürlich haben Vermieter die Möglichkeit, ihrem Mieter zu kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst, nahe Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Als Vermieter müssen Sie dafür aber nachvollziehbare Gründe anführen und schriftlich erklären, warum Sie den Wohnraum selbst benötigen. Beispiele hierfür sind: Größerer Raumbedarf wegen Familienzuwachs oder Bedarf an Wohnraum für pflegebedürftige Verwandte. Die Nutzung als Lagerfläche oder Büro berechtigt hingegen nicht zu einer Eigenbedarfskündigung. Hat der Mieter Zweifel an Ihren Gründen, darf er gerichtlich klären lassen, ob der Eigenbedarf gerechtfertigt oder vorgetäuscht wurde.
Welche Personen schließt Eigenbedarf ein?
Eigenbedarfskündigungen wurden bereits für den Einzug folgender Personen anerkannt:
- Lebenspartner
- Eltern
- Kinder, Stiefkinder
- Geschwister
- Nichten, Neffen
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder
- Schwägerin, Schwager
- Lebenspartner
- Pflegepersonal bei Pflegebedürftigkeit
Eine Eigenbedarfskündigung für entfernte Verwandte ist nur möglich, wenn es eine engere Bindung zwischen den Beteiligten gibt, die durch die familieninterne Vermietung gepflegt wird. Schwierig wird eine Eigenbedarfskündigung zum Beispiel für einen Cousin, den der Vermieter nur alle drei Jahre sieht und der aus beruflichen Gründen umzieht.
Wann ist Eigenbedarf gerechtfertigt?
Als Vermieter müssen Sie den Eigenbedarf vernünftig und nachvollziehbar begründen. Gerichte haben bereits folgende Gründe für die Eigenbedarfskündigung anerkannt:
- Heirat oder Begründung einer Lebensgemeinschaft
- Kinderwunsch oder Geburt von Kindern (Vermieter dürfen keinen Schwangerschaftsnachweis verlangen)
- jedes Kind soll sein eigenes Zimmer bekommen
- deutliche Aufwertung der eigenen Wohnverhältnisse
- erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges
- berufliche Veränderung und damit einhergehender Ortswechsel
- Nutzung der Wohnung als Alterssitz
- Umzug in die leichter zugängliche Wohnung wegen Alter oder Krankheit
Der genannte Grund für die Kündigung muss zu den Gegebenheiten der Wohnung passen. Es kann zum Beispiel sein, dass die Kündigung nicht anerkannt wird, wenn der Vermieter angibt, er benötige die Wohnung, weil sie altersgerecht sei, die Wohnung in Wirklichkeit aber schlechter für alte Menschen geeignet ist als seine aktuelle.
Ebenso gilt: Hat der Vermieter eine Wohnung im Bestand, die nicht vermietet ist, aber zu den Anforderungen passt, wegen welcher er die Eigenbedarfskündigung ausspricht, kann er dem Mieter einer anderen Wohnung nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
Wird innerhalb der Kündigungsfrist eine Mietwohnung des Vermieters im gleichen Haus oder der gleichen Wohnanlage frei, die dem gekündigten Mieter einen ähnlichen Wohnstandard bietet, muss der Vermieter dem gekündigten Mieter diese Wohnung anbieten (vgl. BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10)
Wichtig! |
Eine Wohnung zu vermieten birgt das Risiko, dem Mieter nicht mehr kündigen zu können, denn auch eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Überlegen Sie sich vor einer Vermietung deshalb gut, ob Sie dieses Risiko eingehen möchten. |
Darf ein befristeter Mietvertrag gekündigt werden?
Ist das Mietverhältnis befristet, ist keine ordentliche Kündigung und somit auch keine Kündigung wegen Eigenbedarfs in dieser Zeit möglich. Das Mietverhältnis endet mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Trotzdem besteht auch im Falle eines befristeten Mietvertrags das Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn die entsprechenden Gründe vorliegen.
Dürfen Vermieter einem Mieter wegen Verkauf der Immobilie kündigen?
Die gesetzliche Basis, die eine Kündigung beim Immobilienverkauf erlaubt, ist so streng, dass es dem Eigentümer und Vermieter in der Regel nicht möglich ist, zu kündigen, wenn er sein Haus weiterverkaufen möchte.
Nur, wenn sich der Vermieter auf die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung berufen kann, wie in § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB beschrieben, ist eine Kündigung des Mieters bei Verkauf der Immobilie möglich. Der Vermieter muss allerdings nachweisen, dass er erhebliche Nachteile dadurch hat, dass die Immobilie vermietet ist und er sie gar nicht oder nur zu einem viel niedrigeren Preis verkaufen kann. Jeder Fall wird individuell bewertet.
Auch der neue Käufer kann dem Mieter nicht einfach kündigen, es gilt: Kauf bricht nicht Miete. Er tritt die Rechtsnachfolge des Verkäufers an, sodass der Mietvertrag weiter besteht. Will der neue Besitzer dem Mieter doch kündigen, muss er hierfür Gründe aufführen und die Kündigungsfristen beachten.
Wichtig! |
Der Mieter hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie müssen Ihren Mieter entsprechend informieren und ihm die Wohnung oder das Haus zum Kauf anbieten. |
Tipp: |
Ist der Preisunterschied zwischen vermieteter und unbewohnter Immobilie sehr hoch, kann die Zahlung einer “Auszugsprämie” an den Mieter wirtschaftlicher sein. |
Was ist Ihre Immobilie wert?
Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.
Wie kann dem Mieter einer Einliegerwohnung gekündigt werden?
Vermieten Sie eine Einliegerwohnung beziehungsweise bewohnen eine von zwei Wohnungen in einem Haus selbst und vermieten die andere, müssen Sie kein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mieters im Sinne des § 573 vorweisen. Diese Regelung gilt gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB jedoch nur, wenn
„(...) der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt, (...)”
Die Kündigungsfrist verlängert sich um drei Monate. In der Kündigung müssen Sie sich auf § 573a BGB berufen und sollten den Mieter über die verlängerte Frist informieren.
Wichtig! |
Damit diese Regelung greift, darf das Gebäude nicht mehr als zwei Wohneinheiten haben. |
Erlaubt ein zerrüttetes Mietverhältnis eine Kündigung?
Das Mietrecht erlaubt eine Kündigung des Mietvertrags, wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter komplett zerrüttet ist. Beleidigt der Mieter den Vermieter und ist das Vertrauensverhältnis zerstört, kann das der Fall sein. In solchen Situationen müssen Sie den Mieter nicht vorher abmahnen, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass das Verhältnis nach der Abmahnung wiederhergestellt werden kann.
Müssen Vermieter dem Mieter vor der Kündigung eine Abmahnung schicken?
Ja, Sie sollten vor der Kündigung Ihrem Mieter eine Abmahnung zukommen lassen, am besten in schriftlicher Form. Eine Abmahnung ist zwar nicht immer zwingend erforderlich, kann aber bei geringeren Vertragsbrüchen der ausschlaggebende Punkt sein, wenn der Mieter diese ignoriert und es wegen der Kündigung zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt (vgl. BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07).
In der Abmahnung können Sie den Mieter auffordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und seinen Pflichten nachzukommen. Wenn der Mieter dann Ihre Abmahnung ignoriert, haben Sie die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einer fristlosen Kündigung zu beenden. Eine Abmahnung sollten Sie schreiben bei:
- Zahlungsverzögerungen
- Verstößen gegen die Hausordnung
- Störung des Hausfriedens
- Unerlaubter Untervermietung
- Unerlaubter Tierhaltung
Wichtig! |
Sie müssen als Vermieter die Tatsachenbehauptung aus der Abmahnung beweisen und sollten deshalb Zeugen im Haus finden oder offensichtliche Verstöße mit Fotos oder Videos dokumentieren. Im Falle von Lärmbelästigung können Sie auch die Polizei rufen. |
Was in einer Abmahnung an den Mieter stehen sollte
Die Abmahnung an Ihren Mieter sollte insbesondere folgende Daten enthalten:
- Absender: Im Mietvertrag genannten Vermieter
- Empfänger: Alle im Mietvertrag als Mieter verzeichnete Personen
- Datum der Abmahnung
- Grund für die Abmahnung: Darstellung des Vertragsverstoßes
- Zeugen
- Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung
- Folgen für den Mieter, wenn er die Pflichtverletzung nicht beseitigt, und rechtliche Konsequenzen
- Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Vermieter
Muster: Abmahnung Mieter
Hier können Sie kostenlos ein Muster für die Abmahnung Ihres Mieters herunterladen.
Tipp: |
Vor allem bei nicht schwerwiegenden Kündigungsgründen hilft es, wenn Sie das Fehlverhalten des Mieters jedes Mal abmahnen, wenn Sie davon mitbekommen. Denn häufen sich die Gründe und der Mieter war durch Abmahnungen darüber informiert, steigt Ihre Chance, dass die Kündigung durchgesetzt wird. |
Wann dem Mieter nicht erst abgemahnt werden muss
Ist der Mieter mit seiner Miete in Verzug, müssen Sie vor der fristlosen Kündigung keine Abmahnung schicken. Vermieter dürfen in diesem Fall sofort fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn abzusehen ist, dass eine Fristsetzung oder Abmahnung erfolglos sein wird oder eine sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter berechtigt ist.
Mieter kündigen: Was steht in einer rechtskräftigen Kündigung?
Wenn Sie Ihrem Mieter kündigen wollen, müssen Sie dies schriftlich machen. In der ordentlichen oder fristlosen Kündigung sollten mitunter folgende Angaben stehen:
- Alle im Wohnungsmietvertrag oder Hausmietvertrag genannten Personen
- Adresse der Wohnung
- Ort und Datum der Kündigung
- Kündigungsgrund: Hier können Sie ins Detail gehen und mögliche Beweisstücke hinzufügen
- Bezug auf eventuelle vorherige Abmahnungen
- Ihre eigenhändige Unterschrift
Achten Sie darauf, Formfehler bei der fristlosen Kündigung Ihres Mieters zu vermeiden. Sorgen Sie außerdem für eine beweissichere Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder indem Sie die Kündigung persönlich mit einem Zeugen übergeben.
Muster: Kündigung für ordentliche Kündigung
Hier können Sie kostenlos ein Muster für die ordentliche Kündigung Ihres Mieters herunterladen.
Muster: Kündigung für fristlose Kündigung
Hier können Sie kostenlos ein Muster für die fristlose Kündigung Ihres Mieters herunterladen.
Welche Kündigungsfristen müssen Vermieter einhalten?
Für eine fristlose Kündigung müssen Sie keine Fristen einhalten. Dafür bestehen bei einer ordentlichen Kündigung folgende Fristen:
- Bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren darf der Vermieter das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten beenden.
- Bei einem Mietverhältnis von fünf bis acht Jahren muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden.
- Bei einem Mietverhältnis von mehr als acht Jahren ist eine Frist von neun Monaten vorgeschrieben.
Wenn sich Ihr Mieter trotz rechtsgültiger Kündigung weigern sollte, auszuziehen, haben Sie als Vermieter das Recht, beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einzureichen. Das Gericht prüft zunächst, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Erklärt es ein gerichtliches Räumungsurteil für rechtskräftig, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Danach ist allerdings Geduld gefragt: Bis nach der Räumungsklage die Zwangsräumung erfolgt, können ein paar Monate bis hin zu mehreren Jahren vergehen. Die Kosten für die Räumungsklage übernehmen zunächst Sie als Vermieter. Sie haben aber das Recht, sich das Geld später von Ihrem ehemaligen Mieter zurückzuholen.
Tipp: |
Bei Mietrückständen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters sollten Sie die Räumungsklage bereits parallel zur Kündigung einreichen. Je länger sich die Räumungsklage hinzieht, desto teurer wird es für Sie. |
Mieter rechtzeitig kündigen: Alle Daten für Vermieter im Überblick
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit Kündigungsdaten bei verschiedenen Meitdauern. Beachten Sie, dass das Kündigungsschreiben am dritten Werktag des jeweiligen Monats beim Mieter eingegangen sein muss. Der Poststempel zählt also nicht.
Kündigung soll erfolgen zum |
Mietdauer unter 5 Jahren (3 Monate Kündigungsfrist) |
Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren (6 Monate Kündigungsfrist) |
Mietdauer über 8 Jahre (9 Monate Kündigungsfrist) |
31. Januar |
November des Vorjahres |
August des Vorjahres |
Mai des Vorjahres |
28/29. Februar |
Dezember des Vorjahres |
September des Vorjahres |
Juni des Vorjahres |
31. März |
Januar des Vorjahres |
Oktober des Vorjahres |
Juli des Vorjahres |
30. April |
Februar |
November des Vorjahres |
August des Vorjahres |
31. Mai |
März |
Dezember des Vorjahres |
September des Vorjahres |
30. Juni |
April |
Januar |
Oktober des Vorjahres |
31. Juli |
Mai |
Februar |
November des Vorjahres |
31. August |
Juni |
März |
Dezember des Vorjahres |
30. September |
Juli |
April |
Januar |
31. Oktober |
August |
Mai |
Februar |
30. November |
September |
Juni |
März |
31. Dezember |
Oktober |
Juli |
April |
Gut zu wissen: |
Unterläuft Ihnen als Vermieter ein Fehler bei der Kündigungsfrist, bleibt die Kündigung weiter bestehen, es muss nur die Frist zum vorgeschriebenen Termin angepasst werden. |
Dürfen individuelle Kündigungsfristen mit dem Mieter vereinbart werden?
Ja, Vermieter und Mieter dürfen im Mietvertrag eine individuelle Kündigungsfrist vereinbaren, die von der gesetzlichen abweicht. Allerdings darf die individuelle Kündigungsfrist nur kürzer als die gesetzlichen drei Monate sein, nicht länger. Damit soll verhindert werden, dass der Mieter zu sehr eingeschränkt und benachteiligt wird.
Ist es möglich, trotz Kündigungsausschluss dem Mieter zu kündigen?
In manchen Mietverträgen ist ein Kündigungsverzicht beziehungsweise Kündigungsausschluss integriert, womit Vermieter und Mieter für bestimmte Zeit wechselseitig auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Trotzdem haben Sie in dieser Zeit das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, denn das Gesetz sieht eine Reihe von Sonderkündigungsrechten vor.
Gelten bei Trennung besondere Kündigungsfristen?
Bei einer Trennung besteht grundsätzlich kein Recht auf Sonderkündigung, Ihr Mieter muss sich also an die gesetzliche Kündigungsfrist halten und den Mietvertrag gemeinsam mit dem Expartner kündigen, sofern dieser auch Vertragspartner ist. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie Ihrem Mieter entgegenkommen und den Mietvertrag unter Umständen früher beenden. Dazu verpflichtet sind Sie nicht.
Gilt eine verkürzte Kündigungsfrist, wenn der Mieter stirbt?
Stirbt Ihr Mieter, ist der Mietvertrag weiterhin wirksam. Allerdings darf sowohl der Vermieter als auch der Erbe das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod des Mieters erfahren haben, erfolgen (§ 580 BGB) – schriftlich.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Sie dürfen Ihrem Mieter fristlos kündigen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt (vgl. § 569 BGB):
- Der Mieter ist mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand
- Der Mieter hat zum wiederholten Mal den Hausfrieden gestört
- Der Mieter hat das Mietobjekt oder Teile davon unerlaubt untervermietet
- Der Mieter hat eine private Wohnung gewerblich genutzt
- Der Mieter hat die Mietsache vernachlässigt
Sie können den Mieter aber nicht direkt vor die Tür setzen, sondern müssen in dem schriftlichen Kündigungsschreiben eine Frist von ein bis zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens eingestehen, damit dieser Zeit hat, die Wohnung zu räumen (Urteil LG Baden-Baden, Beschluss v. 22.5.1995, 1 T 32/95).
Wichtig! |
Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit mit der Abmahnung und der Kündigung, wenn sich Ihr Mieter nicht wie im Vertrag vereinbart verhält. Liegen die Vorfälle beispielsweise mehr als sechs Monate zurück, können sie nicht mehr als Grund herangezogen werden (OLG München, Urteil v. 22.2.2001, Az: 3 U 5169/00). |
Mieter rechtswirksam kündigen: Checkliste für Vermieter
Folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihren Mieter rechtswirksam zu kündigen:
- Stellen Sie den Kündigungsgrund fest, denn davon hängt ab, ob Sie ordentlich kündigen müssen oder eine fristlose Kündigung möglich ist.
- Möchten Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, weil sich Ihr Mieter fehlverhalten hat, müssen Sie ihn vorher abmahnen und ihn zur Unterlassung auffordern.
- Möchten Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, ist nur eine ordentliche Kündigung möglich. Im Kündigungsschreiben müssen Sie genau erklären, für wen und weshalb Sie die Wohnung benötigen.
- Richten Sie die Kündigung an alle im Mietvertrag genannten Personen.
- Halten Sie die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ein.
- Halten Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen ein.
Was passiert, wenn der Mieter nicht auszieht?
Der Mieter muss nach einer Kündigung die Mietsache fristgemäß räumen. Unterlässt er das, müssen Sie einer weiteren Nutzung der Wohnung schriftlich widersprechen und Ihren Mieter auffordern, die Wohnung zu verlassen. Kommt er auch dieser Aufforderung nicht nach, können Sie als Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen und somit Ihr Recht einfordern (§ 940a ZPO). Ihren Mieter eigenhändig vor die Tür setzen dürfen Sie nicht. Zieht Ihr Mieter trotz Räumungstitel nicht aus der Wohnung aus, entscheidet der Richter, ob in Ihrem Fall eine Zwangsräumung veranlasst wird.
Da diese sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und hohe Kosten für Sie mit sich bringen kann, sollte eine Klage nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Bei erfolgreicher Klage muss der Mieter die angefallenen Kosten zwar tragen, ist dieser jedoch zahlungsunfähig, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf sämtlichen Kosten sitzen.
Tipps: |
Ziehen Sie nur in Ausnahmefällen eine Räumungsklage in Betracht. Eine Klage kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken und hohe Kosten für Sie verursachen. Zwar muss bei einer erfolgreichen Klage theoretisch der Mieter die angefallenen Kosten tragen, ist er jedoch zahlungsunfähig, müssen Sie im schlimmsten Fall für alle Kosten aufkommen.
Reichen Sie die Räumungsklage erst ein, wenn die Frist verstrichen und der Mieter nicht termingerecht ausgezogen ist. Denn zeigt sich Ihr Mieter kooperativ und bietet den freiwilligen Auszug zu einem bestimmten Termin an, kann es sein, dass Ihnen die vollen Prozesskosten auferlegt werden (vgl. LG Heidelberg, Beschluss v. 11.7.2014, 5 T 38/14), wenn Sie vorschnell die Räumungsklage eingereicht haben. |
Härtefall: Wann kann der Mieter der Kündigung widersprechen?
Ein Mieter kann einer Kündigung widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, wie in § 574 BGB aufgeführt. Die Klausel wird auch Sozialklausel genannt. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses bei Ihnen eingegangen sein. Er muss schlüssige Argumente enthalten, die eine fristgerechten Auszug aus der Wohnung unmöglich machen, und von allen im Vertrag eingetragenen Mietern unterschrieben sein.
Im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarf, gelten diese Gründe als Härtefall:
- Der Mieter kann die Wohnung nicht mehr wechseln, weil er krank, pflegebedürftig oder in einem hohen Alter ist.
- Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Mieter einen Ersatzwohnraum findet, der angemessen ist.
- Ein Umzug könnte für die Kinder des Mieters einen nachteiligen Schulwechsel bedeuten.
- Die Mieterin ist schwanger, weshalb der Umzug nicht zumutbar ist.
- Der Mieter steht kurz vor einer Prüfung oder einem Abschluss.
Am Ende hängt es immer vom individuellen Fall ab, ob der Mieter der Kündigung wegen eines Härtefalls widersprechen kann.
Können Vermieter auch nur einer Person des Mieterhaushalts kündigen?
Hierbei stellt sich die Frage, welche Person auszieht. Ist es der Hauptmieter, können Sie den verbleibenden Mietern kündigen. Sie können aber auch einen neuen Mietvertrag mit ihnen aushandeln. Bleibt der Hauptmieter wohnen und nur seine Kinder ziehen aus, kann er nicht gekündigt werden.
Wie kann ein Gewerbemietvertrag gekündigt werden?
In einem Gewerbemietvertrag sind Vermieter und Mieter gleichberechtigt, es entfällt also der Mieterschutz, der bei privaten Mietverträgen gilt. Sowohl Vermieter als auch Mieter können mit einer gesetzlichen Frist von sechs Monaten kündigen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag des Quartals vorliegen, wobei der Samstag ebenfalls als Werktag gilt. Allerdings gilt: Fällt das Fristende auf einen Samstag, verschiebt es sich auf den darauf folgenden Montag. Verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben, um eine rechtliche Grundlage zu haben, sollte Ihr Mieter angeben, die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten zu haben.
Neben der ordentlichen Kündigung können Sie auch im Gewerbe außerordentlich kündigen. Folgende Gründe sind zu unterscheiden:
- Gründe, die Sie bereits im Mietvertrag als Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung festgelegt haben (z.B. Insolvenz).
- Gründe, die in § 543 BGB aufgeführt sind (z.B. Zahlungsverzug des Mieters, Gefährdung des Objekts durch den Mieter oder Missachtung der Vereinbarungen)
Was ist Ihre Immobilie wert?
Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.